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Leistungsbeschreibung

Bei Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte ist die Ausstellung einer Ersatzkarte möglich.

Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetze Karte ihre Gültigkeit. Eine wieder aufgefundene Karte ist der zuständigen Stelle zurückzugeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Diebstahlanzeige der Polizei
  • Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass der betreffende Arbeitnehmer noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist (von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet)

Welche Gebühren fallen an?

  • Eidesstattliche Versicherung auf Verlangen und im Falle eines Zweifels der zuständige Stelle an den Angaben des Antragstellers

Welche Fristen muss ich beachten?

Die neue Werkstattkarte ist binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen.

Dem Antragsteller wird innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, eine neue Werkstattkarte ausgehändigt.
Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Werkstattkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Werkstattkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am 12.01.2012