Leistungsbeschreibung
Im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers bzw. auf Verlangen des Unternehmens ist die Werkstattkarte von der verantwortlichen Fachkraft unverzüglich der Werkstatt zurückzugeben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Werkstattkarte ist der zuständigen Stelle zeitnah zurückzugeben.
Was sollte ich noch wissen?
Wird die Werkstattkarte von der Fachkraft nicht zurückgegeben, hat der Unternehmer die zuständige Stelle unverzüglich von der Weigerung der Kartenrückgabe zu unterrichten und nachzuweisen, dass er alles in seiner Macht stehende übernommen hat, um die von der verantwortlichen Fachkraft mitgenommene und nicht zurückgegebene Werkstattkarte zurückzuerhalten.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am 12.01.2012