Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Ihre Angaben werden von uns benötigt, um über den Ratenzahlungsantrag entscheiden zu können. Eine Ratenzahlung (Stundung) ist gem. § 34 KomHKVO bzw. § 18 OWiG nur dann zu gewähren, wenn die Einziehung der fälligen Forderung in einer Summe für Sie eine erhebliche Härte bedeuten würde. Eine erhebliche Härte kann nur angenommen werden, wenn Sie sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden oder im Falle einer sofortigen Einziehung der Forderung in diese geraten würden. Dies lässt sich nur auf Grundlage der Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen. Ggf. werden Stundungszinsen erhoben.
Ohne diese Angaben gilt Ihr Antrag als unbegründet abgelehnt.