Erste Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 veröffentlicht
Der Kreistag des Landkreises Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 11. März 2009 die Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Cuxhaven für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen.
Die nach § 65 NLO i. V. m. §§ 91 Abs. 4, 92, Abs. 2 und 102 Abs. 3 NGO in der bis zum 31.Dezember 2005 geltenden Fassung i. V. m. Art. 6 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den §§ 2 und 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration am 30. März 2009 – Az. 32.119/10302-352 (2009) – erteilt worden.
Die Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 ist im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 14 vom 09. April 2009 veröffentlicht worden.
Die Erste Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 liegt gemäß § 65 NLO in Verbindung mit § 86 Abs. 2 NGO in der Zeit vom 14. – 22. April 2009 im Kreishaus Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Informationszentrale, während der Dienststunden (Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Montag - Donnerstag 13.30 Uhr - 15.30 Uhr) öffentlich aus. Die Haushaltssatzung tritt nach dem Ende der öffentlichen Auslegung am 23. April 2009 in Kraft.
Cuxhaven, 09. April 2009 Landkreis Cuxhaven
Der Landrat
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