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 -Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren-
der Samtgemeinde Bederkesa


1. Kommunale Gebietskörperschaft
1.1 Name, Adresse, Kontaktstelle
Samtgemeinde Bederkesa
Herr Heiko Ullrich
Am Markt 8
27624 Bad Bederkesa
Tel.: 04745 944030
Fax: 04745 9440830
Email: h.ullrich@sg-bederkesa.de

1.2 Weitere Auskünfte
Landkreis Cuxhaven
Agentur für Wirtschaftsförderung
Herr Dipl.-Ing. Ralf Bruns
Kapitän-Alexander-Straße 1
27472 Cuxhaven
Telefon: 04721 599 621
Email: ralf.bruns@afw-cuxhaven.de

1.3 Verfahrensgegenstand/Gegenstand des öffentlichen Interesses

Schaffung eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für den Flecken Bad Bederkesa, das Bandbreiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde Downstream ermöglichen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert hierfür den Aufbau passiver Infrastrukturen in einer begrenzten Zahl von Modellprojekten in Regionen, die aufgrund der Topografie, einer geringen Siedlungsdichte oder einer unzureichenden Ausstattung mit notwendigen technischen Einrichtungen in den nächsten 3 Jahren durch den Markt ohne Förderung nicht mit Hochleistungsnetzen erschlossen werden. Veröffentlichung des Förderwettbewerbs im Bundesanzeiger vom 13. August 2010, Nummer 121 - Seite 2820 und der Änderung vom 09. September 2010 Durch den Förderwettbewerb soll der Aufbau eines Hochleistungsnetzes in dieser Region beispielhaft angestoßen werden.

2. Gegenstand der Dienstleistung

2.1 Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber

Die Samtgemeinde Bederkesa bittet für den Flecken Bad Bederkesa um die Einreichung von Interessensbekundungen zur Erschließung der bestehenden „grauen Flecken“ mit Hochgeschwindigkeitsanschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO - keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung.

2.2 Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der
Dienstleistung

Die geförderte Lösung soll den Einsatz von Glasfaserkabeln ermöglichen. Andere technische Lösungen können akzeptiert werden, wenn sie im Vergleich zur im betreffenden Gebiet gegebenen Situation eine deutlich höherwertige Versorgung ermöglichen.
Zuwendungsfähig sind Aufwendungen für den Aufbau passiver Infrastrukturen, die zur Errichtung von Teilnehmeranschlussnetzen mit einer realisierbaren Bandbreite von mindestens 50 Megabit im Downstream pro Sekunde für den Endkunden führen. Dies umfasst insbesondere Bau-, Grabungs- und Verlegearbeiten und Materialkosten z.B. für Leerrohre und Kabel.
Das Projekt muss im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Kommission stehen. Die Beurteilung der Zuwendungsfähigkeit richtet sich nach der "Bundesrahmenregelung Leerrohre" und ist entsprechend nachzuweisen.

Ausbaugebiet:

Flecken Bad Bederkesa
rd. 5.000 Einwohner
ca. 2.000 Haushalte

Es soll ein innovatives Projekt umgesetzt werden. Die entsprechenden Informationen dazu können auf Anfrage bei der Kontaktstelle vorab eingeholt und besprochen werden.

Als innovativ gelten beispielsweise Projekte,

(a) die weitestgehend vorhandene öffentliche und/oder private Infrastrukturen in den Netzaufbau einbeziehen; dazu gehören vorhandene Glasfasernetze, vorhandene Leerrohre und andere Infrastrukturen wie Abwasserrohre, die sich für eine kostengünstige Verlegung von Glasfaserkabeln bzw. den Aufbau hochleistungsfähiger Breitbandverbindungen eignen;

(b) die systematisch Bauvorhaben (Radwege, Kanalverlegung, Straßenarbeiten, Sanierung vorhandener Wasser- oder Gasleitungen etc.) nutzen, um Leerrohre mit oder ohne Kabel so zu verlegen, dass diese für den Aufbau eines Breitbandnetzes genutzt werden können.

Weiterhin wird auf eine mögliche finanzielle Förderung der zuwendungsfähigen Projektausgaben in Höhe von bis zu 500.000,00 € hingewiesen. Die Samtgemeinde Bederkesa behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie den Abschluss eines Kooperationsvertrages vor.
Das zu realisierende passive Netz muss einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene vorsehen. Die mittels Förderung realisierte Anbindung ist für mindestens 7 Jahre aufrechtzuerhalten. Spätestens 2012 sind Breitbandanschlüsse für Endkunden mit einer Bandbreite von mindestens 50 Megabit pro Sekunde im Downstream zu realisieren.
Das Projekt ist so durchzuführen, dass es bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen ist. Die Zuwendung soll nach Projektfortschritt in zwei Teilraten bis spätestens 30. November 2011 ausgezahlt werden.
Mit dem Angebot sind eine kurze Beschreibung der geplanten Lösung (Mitnutzung bestehender Einrichtungen, Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen geplanter Baumaßnahmen etc.), Investitionsrechnung und grafische Darstellungen, die die geplante Projektrealisierung nachvollziehbar machen, einzureichen. Dabei soll die Höhe der realisierbaren Einsparungen je Anschluss im Verhältnis zu den Kosten der Errichtung eines Anschlusses ohne Nutzung von Synergien mit ausgewiesen werden. Außerdem soll die Höhe der zugesicherten Bandbreite angegeben werden.

Die Samtgemeinde Bederkesa behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor.

Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden.

Die Unterlagen sind schriftlich in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form bei der Samtgemeinde Bederkesa vorzulegen.

3. Sonstige Informationen

Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens, sowie eine Beschreibung der technischen Lösung.

Weitere Informationen können auf Anforderung bereitgestellt werden. Eine Karte der Bedarfssituation der Region kann angefordert werden. Die Verwendung der Unterlagen ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt.

4. Weiteres Verfahren

4.1 Vergabeverfahren

Ausschlaggebend im Vergabeverfahren werden neben der Einhaltung der genannten Anforderungen weitere qualitative Merkmale der Angebote sein, wie etwa:

• ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzschreiben)
• Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit
• Angaben zu voraussichtlichem Endkundentarif und Billing

4.2 Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen

Das Fristende für die Einreichung von Interessenbekundungen ist
Datum; Uhrzeit, Ort.
10.11.2010, 12:00 Uhr, Bad Bederkesa

4.3 Veröffentlichung der Unterlagen auf den Webseiten der Samtgemeinde Bederkesa, des Landkreises Cuxhaven und vom Breitband Kompetenz Zentrum:

Ab dem 13.10.2010 unter denAdressen http://www.bad-bederkesa.de, http://landkreis-cuxhaven.de und http://www.breitband-niedersachsen.de


Bad Bederkesa, 12.10.2010


Sven Wojzischke
Samtgemeindebürgermeister

 

 

 Cuxhaven, 13.10.2010  Landkreis Cuxhaven
   Der Landrat
Autor: Susanne Matz, 13.10.2010