Ferienbetreuung im Landkreis Cuxhaven
Neben dem Anspruch auf eine ganztägige Betreuung während der Schulzeit umfasst der Rechtsanspruch auch eine Betreuung in den Ferien – ebenfalls an fünf Werktagen pro Woche und für täglich acht Stunden. Die Organisation und Durchführung der Ferienbetreuung liegt beim Landkreis.
Auch für die Ferienbetreuung gilt der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst nur für die Schüler und Schülerinnen der 1. Klasse und wird anschließend jährlich um eine weitere Jahrgangsstufe erweitert. An den meisten Standorten der Ferienbetreuung wird das Angebot jedoch von Beginn an für alle Grundschulkinder der Klassen 1-4 angeboten. Die Schließzeit während der Ferien beträgt maximal vier Wochen (20 Tage) und wird – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – individuell festgelegt.
Im Unterschied zur Schulzeit besteht während der Ferienbetreuung kein Anspruch auf Beförderung (also einen Bustransport). Der Landkreis bemüht sich jedoch, die Standorte der Ferienbetreuung wohn- bzw. schulortnah einzurichten.
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt nicht über die Schulen, sondern über das Online-Buchungssystem des Landkreises (ab 1. Juni 2026). Hier finden Sie eine Anleitung für das Buchungsportal der Ferienbetreuung.
Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist kostenpflichtig. Die Kosten hierfür beantragen 35 €/Woche bzw. 15 €/Woche für Sozialleistungsbeziehende. Wenn Ihr Kind an der Mittagsverpflegung teilnimmt, fallen zusätzlich die Kosten für das Mittagessen an.