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 Landkreis Cuxhaven
Planfeststellungsbehörde


BEKANNTMACHUNG

Antrag auf Erteilung einer straßenrechtlichen Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz in Verbindung mit §§ 72 – 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zum Umbau der Ortsdurchfahrt Hemmoor-Basbeck;
Antragsteller: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Stade, Harsefelder Straße 2, 21680 Stade
hier: Festlegung eines Erörterungstermins

Für das oben genannte Vorhaben wird durch den Landkreis Cuxhaven ein straßenrechtliches Planfeststel-lungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206) in der zur zeit gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 72-78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) in der zurzeit gültigen Fassung durchgeführt. Die Antragsunterlagen für die oben genannte Maßnahme (Zeichnungen und Erläuterungen) haben in der Zeit vom 11. April 2011 bis 11. Mai 2011 während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus der Samtgemeinde Hemmoor, Rathausplatz 5, 21745 Hemmoor zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen.

Es wurden rechtzeitig Einwendungen erhoben sowie Stellungnahmen abgegeben. Ein Erörterungstermin ist damit notwendig und wird wie folgt vom Landkreis Cuxhaven festgelegt:

Beginn: Donnerstag, 22. Dezember 2011, 18.00 Uhr
Ort: Rathaus der Samtgemeinde Hemmoor,
Rathausplatz 5, 21745 Hemmoor,

Erörtert werden sollen die rechtzeitig zu dem Plan erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben.

Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht für dieses Verfahren nachzuweisen und zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben.

Gemäß § 73 Abs. 6 des VwVfG wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

 

Cuxhaven, 13.12.2011 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen

Erster Kreisrat

13.12.2011