Gebühren
Zum 1. Oktober 2021 wurde die Gebührenordnung zum Waffengesetz neu gefasst. Die Gebühren sind jetzt unter der Tarifnummer 109 Waffenrecht in der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) aufgenommen. Die Allgemeine Gebührenordnung ist im Nds. GVBl Nr. 38/2021, S. 684 ff veröffentlicht.
Diese Gebührenänderung betrifft alle Personen, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind (Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenscheine etc.)!
Unter Tarifnummer 109.1.2 und 109.1.3 werden Gebühren für Regelüberprüfungen (ca. alle drei Jahre) der Zuverlässigkeit, Eignung und des Bedürfnisses gefordert. Die Überprüfungen wurden bisher von der Waffenbehörde ohne Gebühren durchgeführt.
Nds. GVBl 2021 38 - VO zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung