Der Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP HOL KG, Stresemannstraße 46, 27570 Bremerhaven, wurde am 16.09.2011 die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung von 20 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-82 E2, Nennleistung 2,3 MW, mit einer Nabenhöhe von 98,38 m, einem Rotordurchmesser von 82,00 m und einer Gesamthöhe von 139,38 m am Standort Holßel im Rahmen des sog. Repowering erteilt. Bauort sind die Flurstücke 59, 30, 55, 35, 53, 36, 43/1, 28 und 58, Flur 26 sowie 19, 4, 24/2, 55/1, 9/1 und 9/2 (je zur Hälfte), 13, 16, 61/1, 58/1, 39 und 32, Flur 27 jeweils in der Gemarkung Holßel. Für die Baustelleneinrichtung und als zeitweiliges Bodenlager werden die Flurstücke 15 und 16, Flur 21, Gemarkung Holßel genutzt. Diese Flurstücke liegen nordwestlich der BAB A27 – Anschlussstelle Neuenwalde.
Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Auflagen und Hinweise).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 07.10.2011 bis zum 20.10.2011 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Ebenso ist eine Einsichtnahme im Bürgerbüro der Stadt Langen, Sieverner Straße 10, 27607 Langen, während der Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr und am Samstag, den 08.10.2011 von 8:00 bis 12:30 Uhr) möglich.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (21.10.- 21.11.2011) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 11/2010, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.
| Cuxhaven, 06.10.2011 | LANDKREIS CUXHAVEN |
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Der Landrat In Vertretung JochimsenErster Kreisrat |