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Gruppen 1-6

1, Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke, Klimaanlagen, Ölradiatoren),
2, Bildschirmgeräte (z.B. Fernseher, Monitore und Geräte, die Bildschirme oder Displays mit einer Oberfläche von mehr als 10 * 10 cm² enthalten
3, Lampen (z.B. Energiesparlampen, LED-Lampen, Neonröhren)
4, Großgeräte mit einer äußeren Abmessung über 50 cm Länge (z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler)

4a, Geräte, die Asbest enthalten (Nachtspeicheröfen, Toaster, Haartrockner, und Bügeleisen, die vor 1993 in Verkehr gebracht wurden)
5, Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (z.B. Bügeleisen, Uhren) 
6, Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte bei denen keine äußere Abmessung  mehr als 50 cm beträgt(z.B. Mobiltelefone)