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Amtliche Bekanntmachung 

 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 veröffentlicht

Der Kreistag des Landkreises Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2008 die Haushaltssatzung des Landkreises Cuxhaven für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen.

Die gem. § 65 NLO i. V. m. §§ 91 Abs. 4, 94, Abs. 2, 102 Abs. 3 und § 92 Abs. 2 NGO in der bis zum 31.Dezember 2005 geltenden Fassung i. V. m. Art. 6 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften sowie § 15 Abs. 6 NFAG, bezüglich des Teilhaushaltsplans Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst gem. § 65 NLO i. V. m. § 92 Abs. 2 und bezüglich des Teilhaushaltsplans Kreisstraßen und Verkehrsinfrastruktur gem. § 65 NLO i. V. m. §§ 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 in der ab 01.01.2006 geltenden Fassung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung ist vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration am 27. März 2009 – Az. 32.119/10302-352 (2009) – erteilt worden.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 ist im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr.14 vom 09. April 2009 veröffentlicht worden.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 liegt gemäß § 65 NLO in Verbindung mit § 86 Abs. 2 NGO in der Zeit vom 14.– 22. April 2009 im Kreishaus Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Informationszentrale, während der Dienststunden (Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Montag - Donnerstag 13.30 Uhr - 15.30 Uhr) öffentlich aus. Die Haushaltssatzung tritt nach dem Ende der öffentlichen Auslegung am 23.April 2009 in Kraft.

Cuxhaven, 09. April 2009                            Landkreis Cuxhaven
                                                                Der Landrat

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09.04.2009