Heizöllageranlagen
Heizöltanks sicher betreiben – kurz informiert
Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff. Deshalb gelten für Heizöltanks besondere Sicherheitsregeln, um Boden und Grundwasser zu schützen und teure Schäden zu vermeiden. Die bundesweit einheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) legt fest, wann Heizöltanks geprüft werden müssen, welche Arbeiten nur Fachbetriebe ausführen dürfen und welche Pflichten Betreiber haben.
Ihre Pflichten als Betreiberin oder Betreiber
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Heizöltanks sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Anlage dicht, sicher und nach dem Stand der Technik betrieben wird.
Dazu gehören insbesondere:
- Regelmäßige Sichtkontrolle des Tanks und des Auffangraums (Risse, Verformungen, Heizölgeruch, feuchter Auffangraum).
- Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfungen durch zugelassene Sachverständige – zum Beispiel vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen, in festgelegten Abständen sowie bei Stilllegung bestimmter Anlagen.
- Beauftragung von zertifizierten Fachbetrieben für Einbau, wesentliche Änderungen, Instandsetzung, Reinigung und Stilllegung von Heizöltanks ab 1.000 Litern.
Welche konkreten Prüffristen für Ihre Anlage gelten (unterirdisch/oberirdisch, Volumen, Lage im Wasserschutz oder Überschwemmungsgebiet), entnehmen Sie bitte unserem Flyer „Heizöltanks sicher betreiben“. (PDF Download – neuer Flyer).
Warum sich ein Heizöltank Check lohnt
Undichte oder beschädigte Heizöltanks können Boden und Grundwasser verunreinigen und hohe Sanierungs- und Gebäudeschäden verursachen. Eine fachgerechte Prüfung hilft, Mängel frühzeitig zu erkennen, Ihre Haftungsrisiken zu verringern und Ihr Gebäude vor Wertverlust zu schützen.
Weitere Informationen, Prüffristen und praktische Hinweise finden Sie in unserem Flyer „Heizöltanks - Was Sie als Betreiber beachten müssen“.
Eine aktuelle Liste regional tätiger Sachverständiger sowie anerkannter Fachbetriebe steht Ihnen ebenfalls als PDF Download zur Verfügung.
Merkblätter und weitere Dokumente:
- Merkblatt Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen (§ 3 AwSV)
- Regionale Liste der amtlich zugelassenen Sachverständigen
- Regionale Liste zugelassener Fachbetriebe
- Liste zertifizierter Malerbetriebe
- Stilllegung Heizöllageranlage - Vordruck für Fachbetriebe
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