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  Amtliche Bekanntmachung   
       

 Interessenbekundungsverfahren: Gemeinde Schiffdorf, Gemarkungen Sellstedt, Wehdel

Breitbandversorgung im ländlichen Raum
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren

1 Kommunale Gebietskörperschaft

1.1 Name, Adresse und Kontaktstelle

Landkreis Cuxhaven
Agentur für Wirtschaftsförderung
Herr Dipl.-Ing. Ralf Bruns
Kapitän-Alexander-Straße 1
27472 Cuxhaven
Telefon: 04721 – 599 621
E-Mail: ralf.bruns@afw-cuxhaven.de

1.2 Verfahrensgrund/Gegenstand des öffentlichen Interesses

Schaffung einer zukunftssicheren, zuverlässigen und erschwinglichen Breitbandinfrastruktur in unterversorgten und ländlichen Regionen, um Wirtschaftsunternehmen, privaten Haushalten, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, medizinischen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Schulen in den oben genannten Gemarkungen eine Nutzung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen und somit zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beizutragen.

2 Gegenstand der Dienstleistung

2.1 Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber

Die Gemeinde Schiffdorf bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen. Es handelt sich um ein nicht-förmliches Interessenbekundungsverfahren, angelehnt an § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung – keine Vorinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung.

2.2 Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistungen

Installation bzw. Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breit-bandinfrastruktur nach der Richtlinie Breitbandversorgung (RdErl. D. ML vom 26.06.2009, VORIS 78350) für die oben genannten Gemarkungen. Dazu wird die Herstellung eines offenen Zuganges auf Vorleistungsebene vorgeschrieben, d.h. allen anderen interessierten Netz- und Dienstbetreibern einen diskriminierungsfreien, transparenten und offenen Netzzugang zu erlauben. Abweichungen aufgrund von technologischen Restriktionen sind nachvollziehbar zu begründen. Die Breitbanddatenübertragung sollte so beschaffen sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig und zukunftsfähig ist. Zur Gewährleistung der Zukunftsfähigkeit ist entsprechend der Breitbandstrategie der Bundesregierung mittelfristig eine Ertüchtigung der Anschlüsse auf 50 MBit/s wünschenswert.

Die Gemeinde Schiffdorf fordert hiermit potentielle Anbieter auf,

getrennte Angebote zur Bereitstellung von Breitbanddiensten

zu vertretbaren Preisen¹  in den oben benannten Gemarkungen abzugeben.

Die Angebote müssen mindestens folgende Leistungsaspekte sicherstellen:

1. Eine nutzerspezifische, verlässliche Mindestübertragungsrate in Höhe von 1 MBit/s pro Anschluss im Downstream. Höhere Übertragungsge-schwindigkeiten sind ausdrücklich gewünscht.

Sofern höhere Übertragungsraten für dieses Projekt zu gleichen Kosten zu realisieren sind, ist dieses anzugeben.

Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und Angaben zu der Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen je Gemarkung u.a. Angaben zu den Investitionskosten oder auch den erwarteten laufenden Einnahmen. In diesem Zusammenhang sind auch die prognostizierte Zahl von Neuanschlüssen sowie die Tarifmodelle anzugeben. Dabei ist in einem Zeitplan mitzuteilen, mit wie vielen Neuanschlüssen nach der Inbetriebnahme des Netzes insgesamt gerechnet wird.

Weiterhin wird auf eine mögliche finanzielle Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke hingewiesen. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Wirtschaftlichkeitslücke. Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitschwelle, so stellt die Gemeinde eine finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht. Zu deren Deckung wird eine Zuwendung nach o.a. Richtlinie beantragt werden.  Die Gemeinde Schiffdorf behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor.

Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden.

Die Unterlagen sind schriftlich in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form vorzulegen.

Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum dieses erfolgen kann.

2.3 Sonstige Informationen

Der Netzbetreiber und/oder Dienstanbieter hat alle relevanten Informationen, die für die Beurtei-lung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein könnten, mit anzugeben, hierzu zählen u.a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung.

Eine Aufteilung nach Losen ist zulässig.

Eine Übersicht zur Lage der Gemarkungen kann auf Nachfrage unter o.a. Adresse angefordert werden. Die Verwendung ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfah-rens erlaubt.

3 Weiteres Verfahren

3.1 Auswahlverfahren
Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der genannten Anforderungen weitere qualitative Merkmale der Angebote wie etwa:
• ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzschreiben)
• Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit
• Angaben zu Mindestbandbreiten am Netzknoten
• Angaben zu voraussichtlichem Endkundentarif und Billing

3.2 Fristende für die Einreichung der Interessenbekundung

Anbieter reichen ihre Interessenbekundung bitte bis zum

01.10.2009 um 12 Uhr schriftlich bei nachfolgend genannter Stelle ein.

Landkreis Cuxhaven
Agentur für Wirtschaftsförderung
Herr Dipl.-Ing. Ralf Bruns
Kapitän-Alexander-Straße 1
27472 Cuxhaven
Telefon: 04721 – 599 621
E-Mail: ralf.bruns@afw-cuxhaven.de

3.3 Tag der Absendung dieser Information
03.09.2009 


¹ Ein vertretbarer Preis liegt dann vor, wenn sich das Angebot für den Nutzer an vergleichbaren Preisen in urbanen Ballungszentren orientiert.

 

 
2009-09-03  

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03.09.2009