Interessenbekundungsverfahren: Interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Samtgemeinde Am Dobrock für die Gemeinde Oberndorf (Landkreis Cuxhaven), Gemeinde Oederquart (Landkreis Stade), Samtgemeinde Amelinghausen für die Gemeinde Rehlingen (Landkreis Lüneburg) und Gemeinde Wietzendorf (Landkreis Soltau-Fallingbostel)
Breitbandversorgung im ländlichen Raum
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
1 Kommunale Gebietskörperschaft
1.1 Name, Adresse und Kontaktstelle
Landkreis Cuxhaven
Agentur für Wirtschaftsförderung
handelnd für die oben genannten Kommunen
Herr Dipl.-Ing. Ralf Bruns
Kapitän-Alexander-Straße 1
27472 Cuxhaven
Telefon: 04721 – 599 621
E-Mail: ralf.bruns@afw-cuxhaven.de
1.2 Verfahrensgrund/Gegenstand des öffentlichen Interesses
Ziel ist die Schaffung einer zukunftssicheren, zuverlässigen und erschwinglichen Breitbandinfrastruktur in unterversorgten und ländlichen Regionen, um Wirtschaftsunternehmen, privaten Haushalten, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, medizinischen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Schulen, eine Nutzung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen und somit zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum beizutragen.
Die o.g. Kommunen fragen hierzu für folgende Gemeinden an:
• Los 1: Samtgemeninde Am Dobrock für die Gemeinde Oberndorf , Landkreis Cuxhaven
Gebiet: Östlich der Oste, Ostercadewisch, Ahrensflucht
• Los 2: Gemeinde Oederquart, Landkreis Stade
Gebiet: Landesbrück, Kajedeich, Doesemoor, Bruchweg, Im Wiesengrund
• Los 3: Samtgemeinde Amelinghausen für die Gemeinde Rehlingen, Landkreis Lüneburg
Gebiet: Samtgemeinde Amelinghausen (Lüneburger Heide)
• Los 4: Gemeinde Wietzendorf, Landkreis Soltau-Fallingbostel
Gebiet: Bockel, Marbostel, Meinholz, Reddingen u. Suroide
2 Gegenstand der Dienstleistung
2.1 Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Die oben genannten Kommunen bitten um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren, angelehnt an § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung – keine Vorinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung.
2.2 Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistungen
Installation bzw. Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur für die oben genannten Kommunen. Dazu wird die Herstellung eines offenen Zuganges auf Vorleistungsebene vorgeschrieben, d.h. allen anderen interessierten Netz- und Dienstbetreibern einen diskriminierungsfreien, transparenten und offenen Netzzugang zu erlauben. Die Breitbanddatenübertragung sollte so beschaffen sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig und zukunftsfähig ist. Zur Gewährleistung der Zukunftsfähigkeit ist entsprechend der Breitbandstrategie der Bundesregierung mittelfristig eine Ertüchtigung der Anschlüsse auf 50 MBit/s wünschenswert.
Die oben genannten Kommunen fordern hiermit potentielle Anbieter auf,
nach Gemeinden getrennte Angebote
zur Bereitstellung von Breitbanddiensten alternativ oder kumulativ
zu vertretbaren Preisen1 in den oben benannten Gemeinden abzugeben.
Die Angebote müssen mindestens folgende Leistungsaspekte sicherstellen:
1. Eine nutzerspezifische, verlässliche Mindestübertragungsrate in Höhe von 2 MBit/s pro Anschluss im Downstream. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich gewünscht.
Sofern höhere Übertragungsraten für dieses Projekt zu gleichen Kosten zu realisieren sind, ist dieses anzugeben.
Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen je Gemeinde u.a. nachvollziehbare Angaben zur Wirtschaftlichkeitslücke als Differenz zu den Investitions- und Betriebskosten und den erwarteten Einnahmen. In diesem Zusammenhang sind auch die prognostizierte Zahl von Neuanschlüssen sowie die Tarifmodelle anzugeben. Dabei ist in einem Zeitplan mitzuteilen, mit wie vielen Neuanschlüssen 12 Monate nach der Inbetriebnahme des Netzes insgesamt gerechnet wird.
In den oben genannten Gemeinden wurde ein durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landentwicklung finanziertes Pilotprojekt zur Digitalen Dividende realisiert. Dieses soll nach Abschluss im Mai 2011 möglichst einer kommerziellen Nutzung zugeführt werden. Die gesamte im Projekt beschaffte und eingesetzte Hardware kann Interessierten unentgeltlich jedoch mit Zweckbindung zur Verfügung gestellt werden. Eine Neuverteilung der Sende-/Empfangsmasten zur besseren Bandbreitenverfügbarkeit in den oben genannten Gemeinden ist in Absprache möglich.
Die oben genannten Kommunen behalten sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens vor.
Der Anbieter hat den angebotenen Ausbaubereich (Anschlussteilnehmer mit einer Versorgung von > 2 MBit/s nach dem Ausbau) je Los grafisch darzustellen.
Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden.
Die Unterlagen sind schriftlich in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form, mit der Kennzeichnung „Nicht öffnen! Interessenbekundung Breitband, 12. Mai 2011“, vorzulegen.
Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum dieses erfolgen kann.
2.3 Sonstige Informationen
Der Netzbetreiber und/oder Dienstanbieter hat alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein könnten, mit anzugeben, hierzu zählen u.a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung.
Die Kommunen behalten sich eine Aufteilung nach Losen von Gemeinden, auch an unterschiedliche Auftragnehmer, vor.
Eine Übersicht zur Lage der Bereiche in den Gemeinden sowie eine Darstellung des Projektes und der darin verwandte Hardware kann auf Nachfrage unter o.a. Adresse per Mail angefordert werden. Die Verwendung ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt.
3 Weiteres Verfahren
3.1 Auswahlverfahren
Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der genannten Anforderungen weitere qualitative Merkmale der Angebote wie etwa:
• ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzschreiben)
• Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit
• Angaben zu Mindestbandbreiten am Netzknoten
• Angaben zu voraussichtlichem Endkundentarif und Billing
3.2 Fristende für die Einreichung der Interessenbekundung
Anbieter reichen ihre Interessenbekundung bitte bis zum
12. Mai 2011 um 12 Uhr schriftlich bei nachfolgend genannter Stelle ein.
Landkreis Cuxhaven
Agentur für Wirtschaftsförderung
Herr Dipl.-Ing. Ralf Bruns
Kapitän-Alexander-Straße 1
27472 Cuxhaven
Telefon: 04721 – 599 621
E-Mail: ralf.bruns@afw-cuxhaven.de
3.3 Tag der Absendung dieser Information
14. April 2011
1 Ein vertretbarer Preis liegt dann vor, wenn sich das Angebot für den Nutzer an vergleichbaren Preisen in urbanen Ballungszentren orientiert.
| Cuxhaven, 14.04.2011 | LANDKREIS CUXHAVEN |
| Der Landrat |