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Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt in ganz Deutschland ein neues Gesetz. Das heißt: Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG). Dieses Gesetz sagt:

Alle Kinder in der 1. Klasse haben dann das Recht, jeden Tag acht Stunden betreut zu werden. Die Unterrichtszeit zählt dabei mit. Die Betreuung findet an fünf Tagen in der Woche statt. Auch in den Ferien gibt es Betreuung. Nur vier Wochen im Jahr bleibt die Betreuung geschlossen.

In den Jahren danach wird der Anspruch Schritt für Schritt erweitert. Jedes Jahr kommt eine weitere Klassenstufe dazu. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben dann alle Kinder von Klasse 1 bis 4 das Recht auf Ganztagsbetreuung.

Allgemeine Fragen zum Ganztag

Kosten

Ist die Teilnahme am Ganztagsangebot einer Grundschule kostenlos?

Die Teilnahme am Ganztagsangebot nach dem Unterricht ist kostenfrei. Manchmal können kleine Kosten entstehen. Zum Beispiel für Material. Diese Kosten müssen die Eltern selbst bezahlen.

Ist die Nutzung eines Hortplatzes kostenpflichtig?

Die Nutzung eines Hortplatzes kostet Geld. Jede Gemeinde entscheidet selbst, wie hoch die Gebühren sind und wie die Anmeldung funktioniert. Informationen dazu bekommen Sie direkt bei Ihrer Gemeinde.

Ist die Teilnahme an der Ferienbetreuung kostenpflichtig?

Ja, die Ferienbetreuung kostet Geld. Sie kostet 35 € pro Woche. Familien mit Transferleistungen zahlen 15 € pro Woche. Das Mittagessen kostet extra, wenn Ihr Kind es isst.

Ist die Teilnahme am Ganztagsangebot der Grundschule verpflichtend?

Ist die Teilnahme am Ganztagsangebot der Grundschule verpflichtend?

Ob die Teilnahme am Ganztagsangebot verpflichtend ist, hängt vom Ganztagsmodell Ihrer Schule ab. Es gibt offene Ganztagsschulen und teilgebundene Ganztagsschulen. Welche Form Ihre Schule hat, entscheidet die Schulleitung. Informationen dazu finden Sie meist auf der Website Ihrer Schule oder Ihrer Gemeinde.

Was sind offene Ganztagsschulen?

Die meisten Ganztagsgrundschulen im Landkreis Cuxhaven sind offene Ganztagsschulen. Dort ist die Teilnahme am Ganztagsangebot freiwillig. Der Unterricht findet am Vormittag statt. Mittags gibt es ein freiwilliges Mittagessen. Am Nachmittag gibt es zusätzliche Angebote wie Hausaufgabenbetreuung, AGs oder Bewegungsangebote. Eltern entscheiden vor dem Schuljahr, an welchen Tagen ihr Kind am Ganztag teilnehmen soll. Es ist auch möglich, nur an einzelnen Tagen teilzunehmen.

Offene Ganztagsschulen haben meist eine flexible Abholzeit. Das bedeutet: Es gibt eine feste Uhrzeit am Nachmittag, zu der Sie Ihr Kind früher abholen können (zum Beispiel um 14:30 Uhr). Ihr Kind kann aber auch bis zum normalen Ende des Ganztags bleiben (zum Beispiel bis 16:00 Uhr). Sie können dies je nach Wochentag unterschiedlich handhaben. Bei der Anmeldung müssen Sie jedoch angeben, an welchen Tagen Sie die flexible Abholzeit nutzen möchten.

Was sind teilgebundene Ganztagsschulen?

Neben den offenen Ganztagsschulen gibt es im Landkreis auch teilgebundene Ganztagsschulen. Dort sind ein oder mehrere Tage pro Woche verpflichtend. An diesen Tagen wechseln sich Unterricht, Lernzeiten, Angebote und freie Spielzeiten über den ganzen Tag ab. Weil der Unterricht nicht nur am Vormittag stattfindet, ist die Teilnahme am Ganztag an diesen Tagen Pflicht.

An den anderen Tagen funktioniert der Ganztag wie bei offenen Ganztagsschulen. Die Angebote am Nachmittag sind freiwillig, Sie können Ihr Kind für einzelne Tage anmelden. Es gibt meist flexible Abholzeiten. Pflicht ist der Ganztag also nur an bestimmten Tagen.

Woher weiß ich, ob meine Grundschule eine offene oder teilgebundene Ganztagsschule ist?

Diese Information finden Sie in der Regel auf der Internetseite Ihrer Schule. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bitte bei ihrer Gemeinde oder Schule nach.

Ist die Teilnahme an der Ferienbetreuung verpflichtend?

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig, erfordert aber eine verbindliche Anmeldung.

Anmeldung

Welche Schülerinnen und Schüler dürfen am Ganztagsangebot der Grundschulen teilnehmen?

Auch wenn der Rechtsanspruch ab 2026/27 offiziell nur für Kinder der 1. Klasse gilt, können in den Grundschulen im Landkreis Cuxhaven meist alle Kinder der Klassen 1 bis 4 an allen fünf Tagen am Ganztag teilnehmen.

Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder im Grundschulalter. Auch für Kinder, die eine Förderschule im Primarbereich besuchen. Kinder im Schulkindergarten haben den Anspruch erst, wenn sie in die 1. Klasse eingeschult werden.

Wo und wann kann ich mein Kind für das Ganztagsangebot der Grundschule anmelden?

Die Anmeldung für das Ganztagsangebot erfolgt direkt über die Grundschule. Meist vor Beginn des neuen Schulhalbjahres. Die Anmeldung gilt dann für das ganze Halbjahr. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Grundschule.

Wo und wann kann ich mein Kind für das Ganztagsangebot der Förderschulen anmelden?

Die Anmeldung erfolgt direkt über die jeweilige Förderschule.

Wo und wann kann ich mein Kind für einen Hortplatz anmelden?

Die Anmeldung für einen Hortplatz erfolgt über Ihre Gemeinde. Dort bekommen Sie auch alle Informationen zu Verfahren, Fristen und Kosten. Wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Gemeinde.

Wo und wann kann ich mein Kind für die Ferienbetreuung anmelden?

Die Anmeldung für die Ferienbetreuung läuft über ein Online‑Buchungssystem. Die erste Ferienbetreuung findet in den Herbstferien 2026 statt. Die Anmeldung dafür wird ab Juni 2026 möglich sein. Genauere Informationen werden bald hier veröffentlicht.

Kann ich mein Kind für die Ferienbetreuung anmelden, wenn es nicht für ein Ganztagsangebot der Grundschule angemeldet ist?

Ja. Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist unabhängig vom Ganztagsangebot der Schule. Ihr Kind kann also auch dann teilnehmen, wenn es nicht für den schulischen Ganztag angemeldet ist.

Flexible Abholzeiten

Gibt es im schulischen Ganztag flexible Abholzeiten?

In offenen Ganztagsschulen gibt es meist jeden Tag eine flexible Abholzeit am Nachmittag. Zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihr Kind früher abholen, also vor dem regulären Ende des Ganztags.

In teilgebundenen Ganztagsschulen gibt es flexible Abholzeiten nur an den Tagen, an denen der Ganztag nicht verpflichtend ist.

Je nach Schule müssen Sie bei der Anmeldung angeben, an welchen Tagen Sie die flexible Abholzeit nutzen möchten.

Gibt es auch in der Ferienbetreuung flexible Abholzeiten?

Ja. Die genauen Zeiten hängen vom Standort ab und werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Mittagessen

Gibt es im schulischen Ganztag ein Mittagessen?

Ja. An den Ganztagsgrundschulen gibt es jeden Tag ein Mittagessen. Sie können Ihr Kind dafür anmelden. Das Mittagessen ist kostenpflichtig, die Teilnahme ist freiwillig. Kinder können auch Essen von zu Hause mitbringen. Sie dürfen das Essen in der Schule essen.

Für Familien mit geringem Einkommen oder mit Transferleistungen gibt es die Möglichkeit, vom Essensbeitrag befreit zu werden. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder Schule.

Wird es auch in der Ferienbetreuung ein Mittagessen geben?

Der Landkreis möchte auch in der Ferienbetreuung ein tägliches Mittagessen anbieten. Dieses Essen kostet Geld. Die Teilnahme ist freiwillig. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Teilnahme an der Ferienbetreuung

Welche Schülerinnen und Schüler dürfen an der Ferienbetreuung teilnehmen?

Grundsätzlich können alle Kinder der 1. bis 4. Klasse einen Platz in der Ferienbetreuung buchen.

Der gesetzliche Anspruch gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 jedoch zunächst nur für Kinder der 1. Klasse. In den folgenden Jahren kommt jedes Schuljahr eine weitere Klassenstufe dazu. Kinder mit gesetzlichem Anspruch werden bei der Platzvergabe zuerst berücksichtigt.

Alle weiteren freien Plätze werden an andere Kinder vergeben. Für diese Kinder besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Ist die Teilnahme an der Ferienbetreuung kostenpflichtig?

Ja. Die Ferienbetreuung kostet Geld. Sie kostet 35 € pro Woche. Familien mit Transferleistungen zahlen 15 € pro Woche. Wenn Ihr Kind beim Mittagessen mitmacht, müssen Sie das Essen bezahlen.

Kann ich mein Kind auch für einzelne Tage der Ferienbetreuung anmelden?

Nein. Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt immer wochenweise.

Ferienbetreuung

Zum Rechtsanspruch gehört auch eine Betreuung in den Ferien. Sie findet an fünf Tagen pro Woche und acht Stunden pro Tag statt. Für die Ferienbetreuung ist der Landkreis zuständig.

Der Anspruch gilt ab 2026/2027 zuerst nur für Kinder der 1. Klasse. Jedes Jahr kommt eine weitere Klassenstufe dazu. Die Ferienbetreuung darf höchstens vier Wochen im Jahr geschlossen sein. Die genauen Schließzeiten hängen vom jeweiligen Ort ab.

Während der Ferien gibt es keinen Anspruch auf Busbeförderung. Der Landkreis sucht Standorte nah am Wohn- oder Schulort.

Die Anmeldung läuft über das Online-Buchungssystem des Landkreises. Nicht über die Schulen. Die Anmeldung ist ab 1. Juni 2026 möglich.

Die Ferienbetreuung kostet 35 € pro Woche. Für Familien mit Transferleistungen kostet sie 15 € pro Woche. Das Mittagessen kostet extra, wenn Ihr Kind mitmacht.

Ganztagsschulen & Horte

Ganztagsgrundschulen im Landkreis Cuxhaven

Im Landkreis Cuxhaven wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung meist durch Ganztagsgrundschulen erfüllt. Jede Schule entscheidet selbst, wie ihr Ganztagsangebot aussieht. Viele Schulen sind schon Ganztagsschulen oder werden es ab 2026/2027. Schulen, die bisher nur an wenigen Tagen Ganztag hatten, bieten ihn ab 2026/2027 meist an fünf Tagen pro Woche an.

Die meisten Schulen sind offene Ganztagsschulen. Das bedeutet, dass die Teilnahme am Angebot nach dem Unterricht freiwillig ist. Eltern wählen selbst, an welchen Tagen ihr Kind teilnimmt. Es gibt auch einige teilgebundene Ganztagsschulen, bei denen die Teilnahme an bestimmten Tagen Pflicht ist. Mehr dazu steht unter Allgemeine Fragen zum Ganztag.

Obwohl der Rechtsanspruch ab 2026/2027 nur für die 1. Klasse gilt, öffnen die meisten Schulen ihr Ganztagsangebot schon dann für alle Klassen 1 bis 4.

Das Ganztagsangebot ist kostenfrei, nur das Mittagessen kostet Geld. Eltern müssen außerdem Materialkosten selbst bezahlen. Die Anmeldung läuft über die jeweilige Grund- oder Förderschule.

Horte im Landkreis Cuxhaven

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kann auch durch Horte erfüllt werden. Gemeinden, die bereits einen Hort haben, entscheiden selbst, ob sie ihn weiterführen. In Orten ohne Ganztagsgrundschulen übernehmen die Horte die Ganztagsbetreuung.

Gibt es an einem Ort Hort und Ganztagsgrundschule, können Eltern frei wählen zwischen Hort und Ganztagsgrundschule. Das gilt, wenn sie eine Ganztagsbetreuung wollen.

Ein Hortplatz kostet meist Geld. Wie hoch die Gebühren sind und wie die Anmeldung funktioniert, legt jede Gemeinde selbst fest. Genauere Informationen bekommen Sie direkt bei Ihrer Gemeinde.