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- Neuzulassung eines Fahrzeuges
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (mit COC) oder COC bzw. Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV in Kombination mit dem Kaufvertrag bzw. der Rechnung
- Liegt keine Zulassungsbescheinigung Teil II vor, wird eine Bestätigung vom Hersteller oder Händler benötigt, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Papiere ausgestellt worden sind
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer )
- Antrag (einschl. Vollmacht und SEPA)
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (6 Monate gültig)
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt. Bitte informieren Sie sich im Voraus unter Zulassung auf Firmen
- Bei Zulassung auf Minderjährige wird zusätzlich das Formular Vollmacht - Minderjährige benötigt