Sicher ins Jahr 2025 - Hinweise zum Silvesterfeuerwerk
Einige Menschen begrüßen das neue Jahr mit Raketen und lauten Böllern. Hierbei sind einige Hinweise zu beachten.
Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden. Zuwiderhandlungen können mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Gemeinden können individuelle Zeiten per Allgemeinverfügung regeln. Besonders zu beachten ist, dass von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, wie Reetdach- und Holzhäusern, ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern einzuhalten ist.
Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden. Einschlagende Raketen sollten unverzüglich entfernt werden. Reetdächer sind von außen und innen zu kontrollieren.
Raketen sind nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zu zünden. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) sollten nicht noch einmal angezündet werden. Besonders gefährlich – und daher verboten – sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar.
Für einige faszinierend, für andere Stress
Die Bereiche Veterinärwesen und Natur & Ländliche Räume des Landkreises Cuxhaven würden sich wünschen, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner im Cuxland auf Knallkörper zur Jahreswende verzichten. „Böller und Raketen bedeuten für alle Tiere starken Stress“, so die Leiterin des Bereichs Veterinärwesen Dr. Isabell Tolmien-Burfeindt. „Wildtieren kann der Krach sogar das Leben kosten. Aber auch Haustiere leiden darunter.“