Sonstiges
- Informationen zum Schmallenberg-Virus https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/schmallenberg-virus/
- Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung nutztierhaltender Betriebe auf einen Blackout
- Verbrauchsmengenerfassung Hund und Katze für die Tierarzneimitteldatenbank 2025 (Information)
- Tierschutzrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 01/2026 CUX zur Untersagung der Anbindehaltung von Rindern im Kreisgebiet des Landkreises Cuxhaven (24.06.2026)
Nachtrag vom 07.07.2026:
In der o.g. Allgemeinverfügung vom 24.06.2026, öffentlich bekannt gegeben am 02.07.2026 im Amtsblatt Nr. 25 unter der laufenden Nummer 139, liegt ein redaktioneller Fehler vor.
In Abschnitt VII - Androhung von Zwangsmitteln - der Verfügung heißt es im zweiten Absatz:
„[…] Sie beträgt für die ganzjährige Anbindehaltung nach Nummer 1 b.) sechs Monate ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung und für die kombinierte Anbindehaltung, die saisonale Anbindehaltung und die Anbindehaltung von männlichen Mastrindern jeweils drei Jahre ab Bekanntgabe der Anbindehaltung. […]“
Richtigerweise muss es hier heißen „[…] ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung“.
Die o.g. Allgemeinverfügung bleibt insoweit unverändert.