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Spenden & Sponsoring


Für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Sponsoring) gilt ein festgelegtes Verfahren. Grundlage ist die Dienstanweisung über die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 111 Absatz 8 NKomVG in Verbindung mit § 26 KomHKVO.

Wird eine Zuwendung angekündigt, ist vom Empfänger das Formular »Meldung einer Zuwendung (Spende, Schenkung o.ä.)« auszufüllen und dem Bereich Finanzen vorzulegen. Schulen leiten das Formular zunächst an den Bereich Bildung weiter. Die Übersendung hat ausschließlich auf digitalem Weg per E-Mail zu erfolgen.

Das ausgefüllte Formular wird vom Bereich Finanzen an den Personenkreis des Beteiligungsverfahrens übermittelt, um den Anschein von Korruption oder unzulässigen Vorteilen zu vermeiden. Für die Abstimmung beim Beteiligungsverfahren steht Ihnen eine Anleitung zur Verfügung.

Die Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung obliegt, entsprechend der Höhe der Zuwendung, der Bereichsleitung, dem Kreisausschuss oder dem Kreistag.

Spendenbescheinigungen dürfen ausschließlich durch den Bereich Finanzen ausgestellt werden.

Sponsoringverträge sind vor ihrer Unterzeichnung dem Steuerbereich zur Prüfung vorzulegen.

Weitere Informationen zum Verfahren im Zusammenhang mit Spenden und Sponsoring erhalten Sie in der bereitgestellten Präsentation sowie beim Team Spenden und Sponsoring.

Kontakt:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an spendenundsponsoring@landkreis-cuxhaven.de