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Stammdatenblatt (NWR-ID)

Sie möchten eine Waffe zur Reparatur bei einem Büchsenmacher abgeben und dieser verlangt von Ihnen die ID-Nummern. Hier wird kurz erklärt, was dies ist und wie Sie diese beantragen können.

Seit 2012 wurden die Personendaten, die Erlaubnisdaten (Waffenbesitzkarte, Waffenschein etc.) und die einzelnen Waffendaten dem Nationalen Waffenregister (NWR) gemeldet. Für jede Person, jede Erlaubnis jede Waffe und jedes Waffenteil wurde vom NWR eine sog. ID-Nummer ausgegeben. Ab September 2020 müssen die Waffenhändler ihre Daten ebenfalls dem NWR melden. Der Waffenhändler kann nicht nachsehen nach Name, Geburtsdatum und/oder Wohnort. Er benötigt immer Ihre persönlichen ID-Nummern bzw. die Waffen-ID-Nummern.

Die ID-Nummer setzt sich wie folgt zusammen:

z.B. P2012-11-10-1234567-A

P steht für Person



dann das Jahr der Meldung von der Waffenbehörde
2021

dann der Monat der Meldung von der Waffenbehörde
11

dann der Tag der Meldung von der Waffenbehörde
10

siebenstellige Zahl
1234567

Buchstabe als Kontrolle
A
F2012-11-10-2345679-B
F steht für Firma oder einen Verein

E2016-12-09-3456789-Z
E steht für Erlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte)

W2017-01-02-1245788-Q
W steht für Waffe

T2018-02-03-8712399-R
T steht für Waffenteil (z.B. Austauschlauf)

Zusatz: Die Jagdscheine und die Erlaubnisse nach § 27 Sprengstoffgesetz werden derzeit nicht im NWR registriert.

Sie können das Stammdatenblatt, in dem alle ID-Nummern vermerkt sind, per E-Mail, Telefax oder telefonisch beantragen.

Für den Bereich Geestland, Wurster Nordseeküste

Für den Bereich Börde Lamstedt, Hemmoor, Land Hadeln

Für den Bereich Beverstedt, Loxstedt, Schiffdorf

Für den Bereich Cuxhaven, Hagen im Bremischen

N.N.

Bitte wenden Sie sich an die anderen o.g. Kolleginnen und Kollegen.