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Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse C/CE (LKW)

SIE BENÖTIGEN EINEN TERMIN, UM IHR ANLIEGEN VORTRAGEN ZU KÖNNEN!

Benötigte Unterlagen

  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • biometrisches Lichtbild
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Führerschein
  • Gebühr: 45,10 Euro

Formulare

Wichtig:

Sobald die Fahrerlaubnisklassen C/CE 10 Jahre abgelaufen sind, können diese nicht wieder verlängert werden. Zudem muss nach 5 Jahre noch zusätzlich eine Fahrstunde bei einer Fahrschule abgelegt werden.

Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnisklasse C/CE muss zusätzlich die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) eingereicht werden.

*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.

Ansprechpartner/in