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Was mache ich, wenn ich die alte Zulassungsbescheinigung Teil II wieder finde?

Falls Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II innerhalb der Aufbietungsfrist wieder finden, genügt darüber eine telefonische Mitteilung, dann kann die Verlustmeldung gelöscht werden, sobald aber die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, sind Sie verpflichtet die alte Zulassungsbescheinigung Teil II bei uns abzugeben.