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Welche Fristen sind zu beachten?

Nach der Niederschrift über die Versicherung an Eides statt wird die Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) beantragt. Ab Veröffentlichung beträgt die Aufbietungsfrist 14 Tage. Wenn in dieser Zeit keine Rückmeldung von der Zulassungsstelle kommt, steht einer erneuten Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II aus hiesiger Sicht nichts entgegen. Da wir keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung haben und damit Sie nicht umsonst zu Ihrem Termin kommen, empfehlen wir nach Ihrem Termin in der Zulassungsstelle 17 Tage einzuplanen, bevor Sie sich neue Unterlagen ausstellen lassen. Ihren Termin dafür können Sie hier buchen.