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Welche Unterlagen werden benötigt falls die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde?
Falls der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, wird folgendes benötigt:
- eine schriftliche Bestätigung über die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
- Darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I mit der Nummer … für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen … gestohlen worden ist
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate
- bei EU - Bürgern den gültigen Personalausweis oder Reisepass des betreffenden Landes mit Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate
- bei Bürgern anderer Länder den gültigen Reisepass mit Aufenthaltsberechtigung und Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate
- der letzte Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
- den Fahrzeugbrief (alt, DIN A5) falls es noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II gibt (dieser muss bei dieser Befassung ebenfalls erneuert werden, was mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist)