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Führerscheinstelle

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Führerscheinstelle lauten ab Montag, den 3. Juni 2024 wie folgt:

Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag --- 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ---
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 ---


Aktuelles

Sie benötigen einen Termin, um Ihr Anliegen vortragen zu können!

Die Online-Terminvergabe ist ausschließlich für den Umtausch in einen Kartenführerschein vorgesehen! 

Für alle anderen Angelegenheiten rund um den Führerschein (z. B. Verlängerung der LKW-Klassen) holen Sie sich bitte ausschließlich telefonisch über folgende Telefonnummer 04721 66-2064 oder per E-Mail unter fuehrerscheinstelle@landkreis-cuxhaven.de einen Termin.


Allgemeine Hinweise

Sie finden uns im Gebäude der Zulassungsstelle in Cuxhaven.

Die folgende Aufstellung soll Ihnen bei Ihrem Gang zur Führerscheinstelle helfen. Hier nennen wir Ihnen alles, was Sie für die einzelnen Vorgänge brauchen.

Dienstleistungen

Ausländische Umschreibung

SIE BENÖTIGEN EINEN TERMIN, UM IHR ANLIEGEN VORTRAGEN ZU KÖNNEN!

Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen grundsätzlich auch in der Bundesrepublik Deutschland die entsprechenden Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen. Voraussetzung ist, dass die ausländische Fahrerlaubnis gültig sein muss.

Bei der Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse wird unterschieden zwischen

  • Fahrerlaubnissen, die in Staaten der Europäischen Union (EU) und den übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausgestellt sind,
  • Fahrerlaubnissen, die in einem in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführten Staat ausgestellt sind und
  • Fahrerlaubnissen aus sogenannten "Drittstaaten"

Inhaber einer Fahrerlaubnis aus Staaten der EU und dem EWR:

Führerscheine, die in einem EU- oder EWR-Staat rechtmäßig erworben wurden, müssen nicht umgeschrieben werden und berechtigen grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die deutschen Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über die Geltungsdauer von Fahrerlaubnissen der Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, DE oder D1E sind jedoch zu beachten. Gegebenenfalls ist eine Verlängerung der Geltungsdauer zu beantragen.

Führerscheine aus den EU- und EWR-Staaten werden in der Regel ohne Ablegung einer Prüfung umgeschrieben.

Benötigte Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • ausländische Fahrerlaubnis
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Gebühr: 36,60 Euro ohne Probezeit; 37,10 Euro mit Probezeit

zusätzlich für die Klassen C, C1, C1E und CE:

  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)

zusätzlich für die Klassen D, D1, D1E und DE:

  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • ab Erreichen des 50. Lebensjahres zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • behördliches Führungszeugnis der Belegart OB *)

*) Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.

Inhaber einer Fahrerlaubnis aus anderen Staaten:

Führerscheine, die in einem anderen Staat rechtmäßig erworben wurden, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen für die Dauer von sechs Monaten seit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ist die ausländische Fahrerlaubnis befristet, gilt diese Berechtigung nur bis zum Fristablauf. Danach ist für die weitere Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine deutsche Fahrerlaubnis notwendig.

Ob und ggf. welche Prüfung (Theorie/Praktisch) für die Umschreibung notwendig ist, kann der Fahrerlaubnisverordnung - Anlage 11 - entnommen werden oder bei uns telefonisch erfragt werden. Die übrigen Führerscheine aus den sogenannten "Drittstaaten" werden nur nach Ablegung einer vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung umgeschrieben.

Benötigte Unterlagen:

  • Aufenthaltstitel, gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung *) (nicht älter als drei Monate)
  • ausländische Fahrerlaubnis
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Gebühr: 43,90 Euro ohne Probezeit; 44,70 Euro mit Probezeit
  • Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheines **)

zusätzlich für die Klassen C, C1, C1E und CE:

  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)

zusätzlich für die Klassen D, D1, D1E und DE:

  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • ab Erreichen des 50. Lebensjahres zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • behördliches Führungszeugnis der Belegart OB *)

*) Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.

**) Übersetzungen: Deutschsprachige Übersetzungen dürfen von international anerkannten Automobilclubs des Ausstellungsstaates, dem ADAC oder einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmten Stelle gefertigt werden.

Ansprechpartner/in


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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Ab dem 01.03.2006 löst das neue bundeseinheitliche Verfahren "Begleitetes Fahren ab 17" das bisherige Verfahren des Landes Niedersachsen ab. Es ist kein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung mehr nötig. Dem Fahrerlaubnisantrag bei der Fahrschule sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen.

Benötigte Unterlagen:

  • Beiblatt zum Antrag mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
  • Beiblatt mit Angaben der Begleitperson

Zusätzliche Gebühren:

  • 7,70 Euro für die Prüfungsbescheinigung
  • je 7,00 Euro pro Begleitperson

Ansprechpartner:

Telefon: 04721 66-2067
Fax: 04721 66-270143
E-Mail: f.geils(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
Nachricht schreiben
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Telefon: 04721 66-2797
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Fax: 04721 66-270324
E-Mail: p.kock(at)landkreis-cuxhaven.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Telefon: 04721 66-2059
Fax: 04721 66-2040
E-Mail: j.voelcker(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
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Fahrerqualifizierungsnachweis

SIE BENÖTIGEN EINEN TERMIN, UM IHR ANLIEGEN VORTRAGEN ZU KÖNNEN!

Für wen gelten die Grundqualifikation und die Weiterbildung?

Die Regelung gilt für alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie

  • Fahrten gewerblich durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich sind
  • deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat.

Somit betrifft das Gesetz jeden LKW- und Busfahrer, der seinen Führerschein gewerblich nutzt. Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.

Im Abstand von 5 Jahren ist eine regelmäßige Weiterbildung erforderlich.

Ausnahmen

  • Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Kfz von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz, Straßenreinigung
  • Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
  • Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet
  • Werkstattpersonal (Probefahrten)
  • Fahrten in der Land- und Forstwirtschaft für die übliche Beförderung von Erzeugnissen aus der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion für eigene Zwecke
  • Kfz, die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden
  • Private Nutzungen

Benötigte Unterlagen:

  • Kartenführerschein
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Gebühr 32,50 Euro

*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständige Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.

Ansprechpartner/innen



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Dienstfahrerlaubnis

Wegen unterschiedlicher Verfahrensweisen bei Umschreibungen von Dienstfahrerlaubnissen empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung!

Ansprechpartner

Telefon: 04721 66-2067
Fax: 04721 66-270143
E-Mail: f.geils(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
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Telefon: 04721 66-2797
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Fax: 04721 66-270324
E-Mail: p.kock(at)landkreis-cuxhaven.de
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Telefon: 04721 66-2059
Fax: 04721 66-2040
E-Mail: j.voelcker(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
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Ersatzführerschein

SIE BENÖTIGEN EINEN TERMIN, UM IHR ANLIEGEN VORTRAGEN ZU KÖNNEN!

Wenn Ihr Führerschein

  • verloren gegangen ist,
  • gestohlen wurde,
  • unbrauchbar geworden ist (z. B. unleserlich oder defekt)

benötigen Sie einen neuen Führerschein.

Benötigte Unterlagen:

bei Verlust:

  • biometrisches Passfoto
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Gebühr 33,70€
  • Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache) Gebühr 30,70€

bei Diebstahl:

  • biometrisches Passfoto
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Gebühr 33,70€
  • Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird eine Übersetzung benötigt)

bei Unbrauchbarkeit:

  • biometrisches Passfoto
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Gebühr 33,70€
  • defekter Führerschein

Wichtig:

Der Antrag auf Ersatzführerschein kann auch im Ordnungsamt der Wohnortgemeinde im Landkreis Cuxhaven mit Ausnahme der Stadt Cuxhaven gestellt werden.

Betroffene aus dem Stadtgebiet Cuxhaven wenden sich bitte auch weiterhin an die Führerscheinstelle des Landkreises Cuxhaven.

Ansprechpartner/in


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Erstanträge und Erweiterungen

Die Anträge werden über die Fahrschulen eingereicht.

Ansprechpartner/innen:

Telefon: 04721 66-2067
Fax: 04721 66-270143
E-Mail: f.geils(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
Nachricht schreiben
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Telefon: 04721 66-2797
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Fax: 04721 66-270324
E-Mail: p.kock(at)landkreis-cuxhaven.de
Nachricht schreiben
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Telefon: 04721 66-2059
Fax: 04721 66-2040
E-Mail: j.voelcker(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
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Fahrerkarte

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Benötigte Unterlagen:

  • Kartenführerschein
  • ein biometrisches Lichtbild
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Gebühr 34,00 Euro

*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständige Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.

Ansprechpartnerin


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Fahrgastbeförderungsschein

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Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern möchte, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis auch die besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Ersterteilung

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Taxi und Mietwagen - 21 Jahre
  • Besitz eines deutschen Kartenführerscheins Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 2 Jahre
  • Mindestalter bei Krankenkraftwagen - 19 Jahre
  • Besitz eines deutschen Kartenführerscheins Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 1 Jahr

BEnötigte Unterlagen

  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • Betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • behördliches Führungszeugnis der Belegart O*)
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Kartenführerschein (falls dieser noch nicht vorhanden ist, muss vorher eine Umstellung auf den Kartenführerschein erfolgen)
  • Gebühr 43,90 Euro
  • Bescheinigung über einen Lehrgang in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
  • Fachkundeprüfung

*) Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.

Verlängerung

benötigte Unterlagen

  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • ab Erreichen des 60. Lebensjahres zusätzlich ein Betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • behördliches Führungszeugnis der Belegart O *)
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Kartenführerschein
  • Gebühr: von 38,00 Euro innerhalb der Frist; 43,90 Euro außerhalb der Frist

*) Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt

Ansprechpartner/in


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Internationaler Führerschein (für das nichteuropäische Ausland)

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Benötigte Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Kartenführerschein (falls noch nicht vorhanden, muss vorher eine Umstellung auf den Kartenführerschein erfolgen - siehe Umstellung auf den Europäischen Kartenführerschein)
  • ein biometrisches Passfoto
  • Gebühr: 16,00 Euro

*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.


Ansprechpartner/in


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Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis

SIE BENÖTIGEN EINEN TERMIN, UM IHR ANLIEGEN VORTRAGEN ZU KÖNNEN!

Wegen unterschiedlicher Verfahrensweisen bei Neuerteilungen nach Fahrerlaubnis-Entzügen empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung.

Ansprechpartnerin

Telefon: 04721 66-2626
Fax: 04721 66-270044
E-Mail: j.stolten(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 8
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Telefon: 04721 66-2091
Fax: 04721 66-270140
E-Mail: R.Wilshusen(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 8
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Umstellung auf den europäischen Kartenführerschein

SIE BENÖTIGEN EINEN TERMIN, UM IHR ANLIEGEN VORTRAGEN ZU KÖNNEN!

Alle Papier- und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b) werden ersetzt.

Beim Umtausch des alten Führerscheines auf den Kartenführerschein werden die Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Hierbei bleiben natürlich alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen erhalten. Eine wesentliche Änderung ist die Befristung des Führerscheines auf 15 Jahre. Gemeint ist damit lediglich die Befristung des Führerscheindokumentes, nicht der Fahrerlaubnis selbst.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr
Umtausch bis zum
vor 1953
19.01.2033
1953 - 1958
19.01.2022
1959 - 1964
19.01.2023
1965 - 1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a. Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Ausstellungsjahr
Umtausch bis zum
1999 - 2001
19.01.2026
2002 - 2004
19.01.2027
2005 - 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 - 18.01.2013
19.01.2033

Benötigte Unterlagen

  • Führerschein
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • ein biometrisches Passfoto
  • Gebühr: 30,40 Euro
  • Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde, sofern dieser nicht vom Landkreis Cuxhaven ausgestellt wurde. Diese muss durch den Fahrerlaubnisinhaber bei der ausstellenden Behörde selbst angefordert werden und ist in der Regel kostenfrei.

*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.

Ansprechpartner/in


Telefon: 04721 66-2066
Fax: 04721 66-270588
E-Mail: m.ammermann(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
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Telefon: 04721 66-2068
Fax: 04721 66-270626
E-Mail: d.schnautz(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
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Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse C/CE (LKW)

SIE BENÖTIGEN EINEN TERMIN, UM IHR ANLIEGEN VORTRAGEN ZU KÖNNEN!

Benötigte Unterlagen

  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • biometrisches Passfoto
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Führerschein
  • Gebühr: 43,90 Euro

Wichtig:


Sobald die Fahrerlaubnisklassen C/CE 10 Jahre abgelaufen sind, können diese nicht wieder verlängert werden. Zudem muss nach 5 Jahre noch zusätzlich eine Fahrstunde bei einer Fahrschule abgelegt werden.

Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnisklasse C/CE muss zusätzlich die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) eingereicht werden.

*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.


Ansprechpartner/in


Es wurden keine Einträge gefunden!



Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse D/DE (Bus)

SIE BENÖTIGEN EINEN TERMIN, UM IHR ANLIEGEN VORTRAGEN ZU KÖNNEN!

Benötigte Unterlagen

  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • ab Erreichen des 50. Lebensjahres zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • behördliches Führungszeugnis der Belegart O *)
  • biometrisches Passfoto
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Führerschein
  • Gebühr: 43,90 Euro

Wichtig:


Sobald die Fahrerlaubnisklassen D/DE 10 Jahre abgelaufen sind, können diese nicht wieder verlängert werden. Zudem muss nach 5 Jahren noch zusätzlich eine Fahrstunde bei einer Fahrschule abgelegt werden.

Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnisklasse D/DE muss zusätzlich die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) eingereicht werden.

*) Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt. Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis ca. drei Wochen dauert, bis es bei uns vorliegt.


Ansprechpartner/in


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Vordrucke & Formulare

Rechtliche Grundlagen

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Fahrlehrergesetz (FahrlG), Straßenverkehrsgesetz (StVG)