Informationen zum Fahrerlaubniswesen
Allgemeine Hinweise
Die folgende Aufstellung soll Ihnen bei Ihrem Gang zur Führerscheinstelle helfen. Hier nennen wir Ihnen alles, was Sie für die einzelnen Vorgänge brauchen.
Öffnungszeiten
Aktuelle Meldungen:
Auch in der Führerscheinstelle benötigen Sie einen Termin, um Ihr Anliegen vortragen zu können.
Online ist eine Terminvergabe nicht möglich und erfolgt daher ausschließlich unter der Telefonnummer 04721 66-2064.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
Benötigte Unterlagen
Ausländische Umschreibungen
Wegen unterschiedlicher Verfahrensweisen bei der Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus dem Ausland bitten wir vorab eine telefonische Rücksprache zu halten.
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270561
E-Mail: k.delventhal(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270833
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Ab dem 01.03.2006 löst das neue bundeseinheitliche Verfahren "Begleitetes Fahren ab 17" das bisherige Verfahren des Landes Niedersachsen ab. Es ist kein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung mehr nötig. Dem Fahrerlaubnisantrag bei der Fahrschule sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen.
Benötigte Unterlagen:
- Beiblatt zum Antrag mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
- Beiblatt mit Angaben der Begleitperson
- Zusätzliche Gebühren:
- 7,70 Euro für die Prüfungsbescheinigung
- je 7,00 Euro pro Begleitperson
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270143
E-Mail: f.geils(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270324
E-Mail: p.kock(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-2040
E-Mail: j.voelcker(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Berufskraftfahrerqualifikation
Für wen gelten die Grundqualifikation und die Weiterbildung?
Die Regelung gilt für alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie
- Fahrten gewerblich durchführen und
- mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich sind
- deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat.
Somit betrifft das Gesetz jeden LKW- und Busfahrer, der seinen Führerschein gewerblich nutzt. Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.
Im Abstand von 5 Jahren ist eine regelmäßige Weiterbildung erforderlich.
Ausnahmen
- Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Kfz von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz, Straßenreinigung
- Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
- Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet
- Werkstattpersonal (Probefahrten)
- Fahrten in der Land- und Forstwirtschaft für die übliche Beförderung von Erzeugnissen aus der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion für eigene Zwecke
- Kfz, die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden
- Private Nutzungen
Wie wird die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erworben?
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht für den Erwerb der Grundqualifikation folgende Möglichkeiten vor:
a) Prüfung beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG
b) Prüfung Grundqualifikation nach BKrFQG
c) Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kfz auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
a) Prüfung beschleunigte Grundqualifikation
Die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung von 90 Minuten Dauer. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist der Besuch einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
b) Prüfung Grundqualifikation
Die Prüfung Grundqualifikation besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung von 240 Minuten und einer praktischen Prüfung von höchstens 210 Minuten, die aus den Teilen „Fahrprüfung“ (120 Minuten), „praktischer Prüfungsteil“ (30 Minuten) und der „Bewältigung kritischer Fahrsituationen“ (bis zu 60 Minuten) besteht. Eine vorgeschaltete verpflichtende Schulung ist für diese Prüfung nicht vorgeschrieben. Allerdings ist aufgrund des umfangreichen Prüfungsstoffs und der langwierigen praktischen Prüfung eine umfassende Vorbereitung und Übung unbedingt erforderlich. Der Teilnehmer hat das Prüfungsfahrzeug (Fahrschulfahrzeug mit Fahrlehrer) zu stellen. Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis.
c) Prüfungen für Quereinsteiger und Umsteiger
Teilnehmer, die einen Fachkundenachweis nach der Berufszugangsverordnungen für den Personenverkehr besitzen, verfügen bereits über bestimmte Teilkenntnisse; sie werden im weiteren „Quereinsteiger“ genannt. Entsprechend sind die Inhalte der theoretischen Prüfungen und damit auch die Prüfungszeit gekürzt (beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger 60 Minuten). Die praktische Prüfung muss vollständig abgelegt werden.
Die Prüfungen zur Grundqualifikation werden von der IHK durchgeführt.
Welche Fristen gelten für Berufskraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr (Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE), um eine Weiterbildung zu absolvieren?
Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben haben, benötigen ab dem 10.09.2013 einen Weiterbildungsnachweis (Schlüsselzahl „95“) in ihrem Führerschein (§ 5 Abs. 1 BKrFQG). Das heißt die Weiterbildung muss rechtzeitig vorher abgeschlossen sein und die Weiterbildungsbescheinigung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Beispiel: Ein Fahrer hat die Fahrerlaubnis der Klassen D und DE am 20.10.2005 erworben. Er muss spätestens ab dem 10.09.2013 über einen Weiterbildungsnachweis im Führerschein verfügen. Das heißt er muss die Weiterbildung rechtzeitig vorher abgeschlossen haben.
Ausnahme:
- Fahrer, deren Führerschein zwischen dem 10.09.2013 und dem 10.09.2015 abläuft, benötigen einen Weiterbildungsnachweis erst ab dem Ablaufdatum des Führerscheins. Sie können folglich den Antrag auf Verlängerung des Führerscheins zusammen mit der Bescheinigung über die Weiterbildung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
- Bei Fahrern im gewerblichen Personenverkehr, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 erworben haben, ist als Nachweis ihrer Qualifikation im Führerschein in Spalte 12 die Schlüsselzahl „95“ mit einem bestimmten Gültigkeitsdatum eingetragen. Rechtzeitig bis zu diesem Zeitpunkt (Ablauf der Gültigkeit) muss eine Weiterbildung abgeschlossen und die entsprechende Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Welche Fristen gelten für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE), um eine Weiterbildung zu absolvieren?
Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben, benötigen ab dem 10.09.2014 einen Weiterbildungsnachweis (Schlüsselzahl „95“) in ihrem Führerschein (§ 5 Abs. 1 BKrFQG). D.h. die Weiterbildung muss rechtzeitig vorher abgeschlossen sein und die Weiterbildungsbescheinigung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Beispiel: Ein Fahrer hat die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE am 20.10.2006 erworben. Er muss spätestens ab dem 10.09.2014 über einen Weiterbildungsnachweis im Führerschein verfügen. Das heißt er muss die Weiterbildung rechtzeitig vorher abgeschlossen haben.
Ausnahme:
- Fahrer, deren Führerschein zwischen dem 10.09.2014 und dem 10.09.2016 abläuft, benötigen einen Weiterbildungsnachweis erst ab dem Ablaufdatum des Führerscheins. Sie können folglich den Antrag auf Verlängerung des Führerscheins zusammen mit der Bescheinigung über die Weiterbildung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
- Bei Fahrern im gewerblichen Güterverkehr, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben, ist als Nachweis ihrer Qualifikation im Führerschein in Spalte 12 die Schlüsselzahl „95“ mit einem bestimmten Gültigkeitsdatum eingetragen. Rechtzeitig bis zu diesem Zeitpunkt (Ablauf der Gültigkeit) muss eine Weiterbildung abgeschlossen und die entsprechende Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Wie werden die Grundqualifikation bzw. Weiterbildungsmaßnahmen in die Fahrerlaubnis eingetragen?
Grundqualifikation bzw. Weiterbildungsmaßnahmen werden durch Eintragung in der Fahrerlaubnis dokumentiert.
Es erfolgt hierzu durch die Fahrerlaubnisbehörden eine Eintragung der Ziffer „95“ in Verbindung mit der Frist für die nächste Maßnahme in der Spalte 12 der Fahrerlaubnis (Beispiel: 95.01.01.2014).
Bußgelder
Sollte keine gültige Berufskraftfahrerqualifikation für gewerbliche Fahrten vorliegen, so können hohe Bußgelder verhängt werden:
- bis 5.000 € für Fahrer
- bis 20.000 € für Unternehmer
Kosten für die Eintragung der Schlüsselzahl
Eintragung in den Führerschein: 28,60 €
Neuer Führerschein: 10,00 €
Nach Antrag werden ca. 2-3 Wochen benötigt bis der neue Kartenführerschein gefertigt ist.
Ansprechpartner/in
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270561
E-Mail: k.delventhal(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270833
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Quellen: BAG, verdi, IHK
Ein Fragen- und Antworten-Katalog steht Ihnen beim Bundesamt für Güterverkehr unter www.bag.bund.de zur Verfügung.
Dienstfahrerlaubnis
Wegen unterschiedlicher Verfahrensweisen bei Umschreibungen von Dienstfahrerlaubnissen empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung!
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270143
E-Mail: f.geils(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270324
E-Mail: p.kock(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-2040
E-Mail: j.voelcker(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Ersatzausstellung vom Führerschein (bei Verlust oder Diebstahl)
Wenn Ihr Führerschein
- verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
- gestohlen wurde,
- unbrauchbar geworden ist (z. B. unleserlich oder defekt)
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Landkreis oder in der Stadt Cuxhaven
- Besitz einer Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle (siehe unten) persönlich vom Antragsteller zu stellen.
Was muss ich mitbringen?
bei Verlust:
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache)
- gültiger Personalausweis; sollte dieser nicht vorliegen wird ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) benötigt
bei Diebstahl:
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird eine Übersetzung benötigt)
- gültiger Personalausweis; sollte dieser nicht vorliegen wird ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) benötigt
bei Unbrauchbarkeit:
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
- gültiger Personalausweis; sollte dieser nicht vorliegen wird ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) benötigt
- alter Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
Ersatzführerschein: 33,70 EUR
Eidesstattliche Versicherung: 30,70 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn der Führerschein verloren ist, sollten Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.
Hinweis:
Der Antrag auf Ersatzführerschein kann auch im Ordnungsamt der Wohnortgemeinde im Landkreis Cuxhaven mit Ausnahme der Stadt Cuxhaven gestellt werden.
Betroffene aus dem Stadtgebiet Cuxhaven wenden sich bitte auch weiterhin an die Führerscheinstelle des Landkreises Cuxhaven.
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270561
E-Mail: k.delventhal(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270833
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Erstanträge und Erweiterungen
Die Anträge werden über die Fahrschulen eingereicht.
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270143
E-Mail: f.geils(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270324
E-Mail: p.kock(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-2040
E-Mail: j.voelcker(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Fahrgastbeförderungsschein
erstErteilung
Voraussetzung
- Mindestalter bei Taxi und Mietwagen - 21 Jahre
- 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Mindestalter bei Krankenkraftwagen - 19 Jahre
- 1 Jahr im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- Betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- behördliches Führungszeugnis der Belegart O *- (erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt)
- gültiger Personalausweis; sollte dieser nicht vorliegen wird ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate) benötigt
- Derzeitiger Kartenführerschein (falls dieser noch nicht vorhanden ist, muss vorher eine Umstellung auf den Kartenführerschein erfolgen)
- Gebührenvorschuss
Für folgende Tätigkeiten müssen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Bescheinigung über einen Lehrgang in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
- Ortskundeprüfung** (nur für Taxi)
*Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
**schriftliche Ortskundeprüfungen finden monatlich statt. Termine für die Ortskundeprüfungen erfragen Sie bitte telefonisch. Die schriftliche Ortskundeprüfung kostet 40,00 Euro. Es besteht auch die Möglichkeit einer mündlichen Ortskundeprüfung, dazu melden Sie sich bitte ebenfalls telefonisch bei uns.
Verlängerung
Voraussetzung für die Verlängerung
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- ab Erreichen des 60. Lebensjahres zusätzlich ein Betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- behördliches Führungszeugnis der Belegart O *- (erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt)
- gültiger Personalausweis; sollte dieser nicht vorliegen wird ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate) benötigt
- Derzeitiger Kartenführerschein
- Gebührenvorschuss
*Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270561
E-Mail: k.delventhal(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270833
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Fahrerkarte
Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte
Die persönliche Antragstellung ist notwendig.
- Kartenführerschein
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
- gültiger Personalausweis; sollte dieser nicht vorliegen wird ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate) benötigt
- Gebührenvorschuss in Höhe von 34,00€
* Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständige Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Hier erhalten Sie noch weitere Informationen zum Bereich "Fahrerkarten", die dem Landkreis Cuxhaven vom Landesportal Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden:
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270143
E-Mail: f.geils(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270324
E-Mail: p.kock(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-2040
E-Mail: j.voelcker(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Internationaler Führerschein (für das nichteuropäische Ausland)
Voraussetzungen für die Ausstellung
- gültiger Personalausweis; sollte dieser nicht vorliegen wird ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate) benötigt
- Kartenführerschein (falls noch nicht vorhanden muss vorher eine Umstellung auf einen solchen Führerschein erfolgen - siehe Umstellung auf den Europäischen Kartenführerschein -)
- ein biometrisches Passfoto
- Gebührenvorschuss in Höhe von 16,00 Euro
Persönliches Erscheinen erwünscht.
*Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270561
E-Mail: k.delventhal(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270833
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis
Wegen unterschiedlicher Verfahrensweisen bei Neuerteilungen nach Fahrerlaubnis-Entzügen empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung.
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270159
E-Mail: a.sturmhoevel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 8
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270140
E-Mail: R.Wilshusen(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 8
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Umstellung auf den europäischen Kartenführerschein
Voraussetzungen für die Umstellung
- Alter Führerschein
- gültiger Personalausweis; sollte dieser nicht vorliegen wird ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate) benötigt
- ein biometrisches Passfoto
- Gebührenvorschuss
Die persönliche Antragstellung ist notwendig.
*Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270561
E-Mail: k.delventhal(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270833
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse C/CE (LKW)
Voraussetzungen für die Verlängerung
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- biometrisches Passfoto
- gültiger Personalausweis; sollte dieser nicht vorliegen wird ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate) benötigt
- Derzeitiger Kartenführerschein
- Gebührenvorschuss
Wichtig:
Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnisklasse C/CE muss zusätzlich die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) eingereicht werden, um die Schlüsselzahl 95 im Führerschein einzutragen.
Eine persönliche Antragstellung ist notwendig.
* Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270561
E-Mail: k.delventhal(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270833
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse D/DE (Bus)
Voraussetzungen für die Verlängerung
- Augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- ab Erreichen des 50. Lebensjahres zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- behördliches Führungszeugnis der Belegart O *- (erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt)
- biometrisches Passfoto
- gültiger Personalausweis; sollte dieser nicht vorliegen wird ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate) benötigt
- Derzeitiger Kartenführerschein
- Gebührenvorschuss
Wichtig:
Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnisklasse D/DE muss zusätzlich die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) eingereicht werden, um die Schlüsselzahl 95 im Führerschein einzutragen.Die persönliche Antragstellung ist notwendig.
*Das Führungszeugnis sowie die Meldebescheinigung sind erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt. Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis ca. drei Wochen dauert, bis es bei uns vorliegt.
Ansprechpartner:
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270561
E-Mail: k.delventhal(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen
Fax: 04721 66-270833
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Ausländische Umschreibungen
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (ab 01.03.2006)
Berufskraftfahrerqualifikation
Ersatzausstellung eines Führerscheines (bei Diebstahl oder Verlust)
Internationaler Führerschein (für das nichteuropäische Ausland)
Neuerteilung nach Entzug
Fahrgastbeförderungsschein (Erteilung)
Fahrgastbeförderungsschein (Verlängerung)
Umstellung auf den Europäischen Kartenführerschein
Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse C/CE (LKW)
Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse D/DE (Bus)
Vordrucke & Formulare
Vordruck für das allgemeinmedizinische Gutachten
Vordruck für das augenärztliche Gutachten