Wasserhygiene
Trinkwasser
Alle Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen müssen nach der Trinkwasserverordnung (aktuelle Fassung 2011) ihr Wasser regelmäßig mikrobiologisch und physikalisch-chemisch auf vorgegebene Parameter untersuchen lassen und die Befunde dem Bereich Cuxhaven vorlegen. Oberstes Ziel ist der Verbraucherschutz, also die Vermeidung einer gesundheitlichen Schädigung durch Krankheitserreger oder Schadstoffe. Um auszuschließen, dass menschliche oder tierische Ausscheidungen die Wasserqualität beeinträchtigen, dürfen bestimmte Darmkeime in 100 ml nicht enthalten sein. Die Wasserversorgungsunternehmen in unserem Landkreis bieten einwandfreies Trinkwasser (Grundwassergewinnung) an.
Meldung von Kleinanlagen zur Eigenversorgung
- Brunnen und Regenwassernutzungsanlagen in privatem Besitz müssen beim Landkreis Cuxhaven - Bereich Gesundheit - angemeldet sein.