Seiteninhalt

Wasserhygiene

Das Gesundheitsamt hat auf Grund des Infektionsschutzgesetzes den gesetzlichen Auftrag Trinkwasser im Landkreis Cuxhaven zu überwachen.

Trinkwasser

Alle Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen müssen nach der Trinkwasserverordnung (aktuelle Fassung 2011) ihr Wasser regelmäßig mikrobiologisch und physikalisch-chemisch auf vorgegebene Parameter untersuchen lassen und die Befunde dem Gesundheitsamt vorlegen. Oberstes Ziel ist der Verbraucherschutz, also die Vermeidung einer gesundheitlichen Schädigung durch Krankheitserreger oder Schadstoffe. Um auszuschließen, dass menschliche oder tierische Ausscheidungen die Wasserqualität beeinträchtigen, dürfen bestimmte Darmkeime in 100 ml nicht enthalten sein. Die Wasserversorgungsunternehmen in unserem Landkreis bieten einwandfreies Trinkwasser (Grundwassergewinnung) an. 

Meldung von Kleinanlagen zur Eigenversorgung