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Lebensmittel & Tiere

Aktuelles

24.06.2026
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Die „Tierschutzrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 01/2026 CUX zur Untersagung der Anbindehaltung im Kreisgebiet des Landkreises Cuxhaven“ wird am 02.07.2026 im Amtsblatt für den ... mehr

Nachtrag vom 07.07.2026:

In der o.g. Allgemeinverfügung vom 24.06.2026, öffentlich bekannt gegeben am 02.07.2026 im Amtsblatt Nr. 25 unter der laufenden Nummer 139, liegt ein redaktioneller Fehler vor.

In Abschnitt VII - Androhung von Zwangsmitteln - der Verfügung heißt es im zweiten Absatz:

„[…] Sie beträgt für die ganzjährige Anbindehaltung nach Nummer 1 b.) sechs Monate ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung und für die kombinierte Anbindehaltung, die saisonale Anbindehaltung und die Anbindehaltung von männlichen Mastrindern jeweils drei Jahre ab Bekanntgabe der Anbindehaltung. […]“

Richtigerweise muss es hier heißen „[…] ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung“.

Die o.g. Allgemeinverfügung bleibt insoweit unverändert.

Information

Wir bitten aufgrund des derzeitigen Geflügelpestgeschehens insbesondere GeflügelhalterInnen die anliegenden Hinweise zur Aviären Influenza (Geflügelpest) und zu Verhaltensregeln in Geflügelhaltungen zu beachten und die eigene Biosicherheit in den Betrieben zu prüfen und ggf. zu verbessern. Wir bitten um umfassende Kenntnisnahme der nachfolgenden Dokumente: