Ganztag im Cuxland
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Landkreis Cuxhaven
Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt bundesweit das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) in Kraft – auch als Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bekannt.
Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf eine Betreuung von täglich acht Stunden an fünf Werktagen – inklusive Unterrichtszeit. Dieser Anspruch gilt (mit Ausnahme einer vierwöchigen Schließzeit) auch während der Ferien.
In den folgenden Schuljahren wird der Anspruch jedes Jahr auf eine weitere Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben somit alle Kinder der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
Genauere Informationen zum Ganztag im Landkreis Cuxhaven finden Sie in den folgenen Rubriken.
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