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Raumverträglichkeitsprüfung

Gemäß § 15 Raumordnungsgesetz prüft der Landkreis Cuxhaven als Untere Landesbehörde in einem besonderen Verfahren die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen. Hierbei sind die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Gegenstand der Prüfung sollen auch ernsthaft in Betracht kommende Standort- oder Trassenalternativen sein.

Weitere Informationen zur Raumverträglichkeitsprüfung erhalten Sie auf der Internetpräsenz des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg.