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Küstenschutz

Der Küstenschutz ist für den Landkreis Cuxhaven von großer Bedeutung, weil ca. zwei Drittel der Fläche des Landkreises überflutungsgefährdet sind.

An Weser, Elbe und Oste wird der Küstenschutz von sechs sich selbst verwaltenden Deichverbänden sichergestellt. Die Gesamtlänge der Deiche beträgt ca. 152 km. Der Landkreis führt die Rechtsaufsicht über vier der teilweise kreisübergreifenden Deichverbände und ist zugleich Untere Deichbehörde im Landkreis Cuxhaven mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Cuxhaven.

Vorsorge für den Sturmflutfall und Einsatz von Großgerät am Beispiel des Deichverbandes Land Wursten

Wenn Sie spezielle Fragen zum Themenkreis Küstenschutz haben,...

...dann wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter der Kreisverwaltung:

Foto Marcus Rudolph
Telefon: 04721 66-2566
Fax: 04721 66-2538
E-Mail: m.rudolph(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 409
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Foto Thomas Lilkendey
Telefon: 04721 66-2517
Fax: 04721 66-270718
E-Mail: t.lilkendey(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 404
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Allgemeine Hinweise zum Küstenschutz im Landkreis Cuxhaven

Deichverbände im Landkreis Cuxhaven


Die Deiche an Weser, Elbe und Oste sind Küstenschutzanlagen nach dem Niedersächsischen Deichgesetz und werden von Deichverbänden unterhalten und verstärkt.

In der Übersichtskarte sind die Grenzen der Zuständigkeitsbereiche der Deichverbände dargestellt. 

  Cuxhavener Deichverband
  Deichverband Land Wursten
  Hadelner Deich- und Uferbauverband
  Ostedeichverband
  Deichverband Kehdingen Oste
  Deichverband Osterstader Marsch

Sommerdeiche

Sommerdeiche sind den Hauptdeichen seeseitig vorgelagerte Deiche. Diese Deiche sind so bemessen, dass auch schwere Sturmfluten das Deichvorland nicht überschwemmen. Außergewöhnlich hoch auflaufende Sturmtiden, wie sie alle zehn Jahre zu beobachten sind, können von den Sommerdeichen aber nicht gekehrt werden. Sommerdeiche bieten also nur einen relativen Hochwasserschutz.

Die Sommerdeiche werden von den Eigentümern des Deichvorlandes gemeinschaftlich unterhalten. Die Eigentümer sind in den Sommerdeichverbänden organisatorisch zusammen geschlossen. Die Sommerdeichverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts; sie verwalten sich selbst und stehen in der Rechtsaufsicht des Landkreises Cuxhaven.

An der Unterweser liegen nebeneinander von Norden nach Süden die Sommerdeichverbände:

Offenwarden  
Verbandsvorsteher Gerd Meyer, Wersabe

Verbandsgöße

59 ha
Mittlere Höhe der Sommerdeiche 2,00 m über MThw
Nutzung Grünland, Ackerbau
   
Wersabe  
Verbandsvorsteher Jürgen Schwoge, Wersabe
Verbandsgröße 143 ha
Mittlere Höhe der Sommerdeiche 2,10 m über MThw
Nutzung Grünland, Ackerbau
   
An der Kleinen Weser  
Verbandsvorsteher Jan Hotes, Wurthfleth
Verbandsgröße 517 ha
Mittlere Höhe der Sommerdeiche 2,30 m über MThw
Nutzung Grünland, Ackerbau

 

An der Außenweser liegen zwischen dem Dorumer Hafen und dem Geestrücken in Berensch die Sommerdeichverbände: 

Dorum- und Cappel-Neufeld  
Verbandsvorsteher Heinz Osterndorff, Cappel-Neufeld
Verbandsgröße 164 ha
Mittlere Höhe der Sommerdeiche D-N 1,60 m über MThw
  C-N 1,80 m über MThw
Nutzung Beweidung, Tourismus
   
Cappel- und Spieka-Neufeld  
Verbandsvorsteher

Jürgen Siats, Cappel-Neufeld

Verbandsgröße 151 ha
Mittlere Höhe der Sommerdeiche 2,00 m über MThw
Nutzung Beweidung, Tourismus
   

Spieka-Neufeld / Arensch-Berensch

 
Verbandsvorsteher Dieter Rosenhagen, Spieka-Neufeld
Verbandsgröße 586 ha
Mittlere Höhe der Sommerdeiche 2,20 m über MThw
Nutzung Beweidung, Tourismus

An der Elbe wird das Vorland zwischen Otterndorf-Mahrdorf und der Ostemündung von einem Sommerdeich geschützt, der Fluten bis 2,50 m über MThw abwehren kann. Verbandsvorsteher des 530 ha großen Sommerdeichverbandes Belum ist Claus Westphalen, Belum.

Hochwasserdeiche / Verwallungen

Im Gegensatz zu den Hauptdeichen an Weser, Elbe und Oste, deren Aufgabe es ist, das Hinterland vor Sturmfluten zu schützen, besteht die Aufgabe der übrigen im Landkreis Cuxhaven zahlreich anzutreffenden kleinen Deiche - den Verwallungen, darin - Flächen von niederschlagsbedingten Hochwässern frei zu halten.

In der nachfolgenden Tabelle sind einige Hochwasserschutz-Verwallungen und deren Unterhaltungsträger aufgeführt: 

Verwallung am Gewässer Unterhaltungsträger
   
Hadelner Kanal Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
  Telefon: 04141 / 6011
   
Geeste und Nebengewässer Unterhaltungsverband Nr. 82 Geeste
   
Neuhaus-Bülkauer Kanal Wasser- und Bodenverband Neuhaus-Bülkau
  Verbandsvorsteher: Christian Eggers, Bülkau
   
Balksee Wasser- und Bodenverband Neuhaus-Bülkau
  Verbandsvorsteher: Christian Eggers, Bülkau
   
Bederkesaer See Wasser- und Landschaftspflegeverband Bederkesa
  Geschäftsstelle Otterndorf
  Telefon: 04751 / 9235-0
   
Flögelner See Wasser- und Landschaftspflegeverband Bederkesa
  Geschäftsstelle Otterndorf
  Telefon: 04751 / 9235-0
   
Fickmühlener Randkanal Wasser- und Landschaftspflegeverband Bederkesa
  Geschäftsstelle Otterndorf
  Telefon: 04751 / 9235-0
   
Halemer-Dahlemer See Wasser- und Landschaftspflegeverband Bederkesa
  Geschäftsstelle Otterndorf
  Telefon: 04751 / 9235-0
   
Stinstedter Randkanal Wasser- und Landschaftspflegeverband Bederkesa
  Geschäftsstelle Otterndorf
  Telefon: 04751 / 9235-0
   
Grauwall-Kanal

Wasser- und Bodenverband Grauwall-Gebiet

  Geschäftsstelle Beverstedt
  Telefon: 04747 / 87396-0
   
Rohr Unterhaltungsverband Nr. 80 Lune
  Geschäftsstelle Beverstedt
  Telefon: 04747 / 87396-0
   
Drepte Wasser- und Bodenverband Dreptesielacht-Rechtenfleth
  Geschäftsstelle Beverstedt
  Telefon: 04747 / 87396-0
   
Indiek-Kanal Unterhaltungsverband Nr. 79 Osterstade-Nord

Bauen am Deich (Haus, Bank, Treppe, Versorgungsleitungen etc.)

Sie wollen am Deich bauen?

W O ?

auf dem Deich,
im Deichvorland
oder landseitig des Deiches, im 50 m breiten Schutzstreifen?

Bauen auf dem Deich

Baumaßnahmen auf dem Deich, sei es das Aufstellen einer Bank oder die Errichtung eines Gebäudes, bedürfen einer Genehmigung durch die Deichbehörde (Landkreis Cuxhaven). Dies gilt auch für Baumaßnahmen, die nach der Niedersächsischen Bauordnung genehmigungsfrei sind.

Nach dem Niedersächsischen Deichgesetz sind Baumaßnahmen am Deich grundsätzlich verboten. Der Gesetzgeber hat zwischen den Deich kreuzenden Bauwerken wie Straßen, Entwässerungssiele oder Versorgungsleitungen und Baumaßnahmen auf dem Deich unterschieden.

Der Deich zerschneidet die Topographie. Alle Deichkreuzungen, die zur Aufrechtherhaltung der öffentlichen Ordnung erforderlich sind, z. B. die Erschließung des Deichvorlandes oder der Entwässerung des Hinterlandes, sind daher vom Grundsatz als zulässig anzusehen.

Anders verhält es sich bei Baumaßnahmen, die eine wie auch immer geartete Benutzung oder Nutzung des Deiches darstellen. Diese sind grundsätzlich verboten. Die Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden darf nur in besonderen Fällen öffentlicher oder allgemein wirtschaftlicher Belange zugelassen werden.

Bitte lesen Sie hierzu die §§ 14 und 15 des Niedersächsisches Deichgesetz

Zum gesetzlichen Deich gehören neben dem eigentlichen Deichkörper auch die den Deich parallel begrenzenden Straßen (Deichverteidigungsweg, Treibselräumweg) und Gräben (Rhynschloot, Außendeichslängsgraben). Bei allen Maßnahmen auf dem Deich ist es ratsam, diese Vorhaben frühzeitig mit der Deichbehörde des Landkreises zu erörtern.

Antragsvordrucke für deichrechtliche Genehmigungen gibt es nicht. Dem deichrechtlichen Antrag sind die gleichen Unterlagen beizufügen, wie bei einem gewöhnlichen Bauantrag.

Bauen im Deichvorland

Das Deichvorland ist Überflutungsbereich. Alle Maßnahmen sind daher so zu planen, dass von ihnen keine Gefährdung für die Deichsicherheit und für die Umwelt (Gewässerverunreinigung) ausgehen.

Der Landkreis hat zum Schutz des Deichvorlandes eine Deichvorlandverordnung erlassen.

Bei der Planung Ihres Vorhabens kommt es entscheidend auf die Frage an, ob das Bauwerk in der Lage ist, eine schwerste Sturmflut unbeschadet zu überstehen.

An der Oste kommt hinzu, dass dort das Deichvorland durch eine Überschwemmungsgebietsverordnung geschützt ist (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Lüneburg vom 15.08.1986). Diese ist ebenso zu beachten wie § 57 Niedersächsisches Wassergesetz und § 76 Wasserhaushaltsgesetz. Ich empfehle Ihnen, schon zu Beginn Ihrer Bauplanungen diese mit der Deichbehörde des Landkreises abzustimmen.

Antragsvordrucke für Genehmigungen im Deichvorland gibt es nicht. Dem deichrechtlichen Antrag sind die gleichen Unterlagen beizufügen, wie bei einem gewöhnlichen Bauantrag.

Bauen landseitig vom Deich

Im Deichgesetz ist festgelegt, dass ein bis zu 50,00 m breiter Geländestreifen landseitig vom Deich von Anlagen aller Art freizuhalten ist (§ 16 Niedersächsisches Deichgesetz).

Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Landkreis als Deichbehörde aber die Möglichkeit von diesem generellen Verbot Ausnahmen zu erlassen. Klären Sie deshalb Ihr Vorhaben mit der Unteren Deichbehörde ab bevor Sie mit der Detailplanung beginnen, damit gegebenenfalls unnötige Planungskosten vermieden werden können.

Antragsvordrucke für diese Ausnahmegenehmigungen gibt es nicht. Dem deichrechtlichen Antrag sind die gleichen Unterlagen beizufügen, wie bei einem gewöhnlichen Bauantrag.

Ihre Ansprechpartner beim Landkreis Cuxhaven sind:

Foto Marcus Rudolph
Telefon: 04721 66-2566
Fax: 04721 66-2538
E-Mail: m.rudolph(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 409
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Foto Thomas Lilkendey
Telefon: 04721 66-2517
Fax: 04721 66-270718
E-Mail: t.lilkendey(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 404
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Wandern auf dem Deich

Wer hat es nicht schon gemacht?
Einen Spaziergang auf dem Deich.
Zu jeder Jahreszeit ist es ein besonderes Erlebnis!

Wussten Sie, dass sich die Deiche nicht selten im Privateigentum von zumeist Landwirten befinden?

Die Deichverbände dulden an vielen Stellen den Deichspaziergang. Vielfach sind diese Bereiche durch befestigte Deichkronenwege oder durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Einen Rechtsanspruch auf den Deichspaziergang gibt es nicht.

Beachten Sie bitte bei Ihrer Wanderung, dass Sie Ihren Hund an der Leine führen. Immer wieder wühlen Hunde Löcher in die Deichhaut. Diese können bei einer Sturmflut Ausgangspunkt für schwere Deichschäden sein.

Häufig beklagen Landwirte, die im Auftrage des Deichverbandes den Deich mit Vieh, sei es mit Rindern oder Schafen beweiden, dass das Weidevieh von freilaufenden Hunden gehetzt wird, teilweise bis zur völligen Erschöpfung der Tiere. Vereinzelt sind dabei Schafe auch schon zu Tode gekommen.

Bitte tragen Sie durch umsichtiges Verhalten dazu bei, das auch zukünftig das Wandern auf dem Deich für jedermann auf möglichst vielen Deichabschnitten möglich ist.

Wasserstandsvorhersage / Sturmflutwarnung

Für die Deutsche Bucht werden täglich Wasserstandsvorhersagen und gegebenenfalls Sturmflutwarnungen herausgegeben vom

und dem

Bitte informieren Sie sich dort über die heute zu erwartenden Wasserstände.

Beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie können Sie auch den Gezeitenkalender einsehen.

Treibselbeseitigung

Die Wehrfähigkeit der Deiche wird maßgeblich vom Zustand der Grasnarbe beeinflusst. Kahlstellen bieten den Wellen eine Angriffsfläche für Ausspülungen. Um dies zu vermeiden sind die Deichverbände verpflichtet, das am Deich bei Sturmflut angespülte Treibsel (ostfriesisch: Teek oder Deeken) zu beseitigen; möglichst frühzeitig, um eine Schädigung der Grasnarbe zu vermeiden. Bei dem angespülten Treibsel handelt es sich um überwiegend organisches Material aus den Uferrandflächen (Schilf, Reet etc.), was durch Schwemmgut (Plastik, Flaschen etc.) verunreinigt ist.

Je nach angefallener Menge wird das Treibsel auf verbandseigene Humifizierungsplätze verbracht, nach einer Zwischenlagerung einer Flächenrotte zugeführt oder an Ort und Stelle verbrannt.

Die Verbrennung ist die mit Abstand kostengünstigste Art der Treibselbeseitigung. Derzeit liegen die Kosten hierfür bei ca. 5,00 € pro Kubikmeter. In diesen Kosten ist das Heraussammeln von Störstoffen (Kunststoff, Glas, Holz usw.), das mehrfache Umsetzen des Treibsels für eine weitestgehende Trocknung und die Abfuhr der Brennreste enthalten. Die anderen Beseitigungsarten, wie die Humifizierung (Kompostierung) kosten mehr als das Vierfache.

Die Treibselbeseitigung ist also im Wesentlichen ein finanzielles Problem. Die Haushaltslage der Deichverbände erlaubt nicht immer eine 100 %-ige Treibselabfuhr. Landesweit das größte Treibselaufkommen hat der Deichverband Osterstader Marsch mit bis zu 80.000 Kubikmeter (!) pro Jahr. Das Land Niedersachsen hat in der Vergangenheit deshalb diesem Deichverband mit zum Teil erheblichen finanziellen Mitteln "unter die Arme" gegriffen. Trotz dieser Zuwendungen war eine Treibselabfuhr aber nicht finanzierbar. Die Vorhaltung auf solche Mengen ausgelegter Humifizierungsplätze wäre auch hochgradig unwirtschaftlich.

Zahlreiche Firmen und die Universität Bremen haben in unterschiedlichen Projekten untersucht, ob sich das Treibsel wirtschaftlich nutzen läßt. Bisher wurden u. a. wegen der jährlich stark schwankenden Treibselmengen keine rentablen Verwertungswege gefunden.

Der Deichverband Osterstader Marsch hat das Land Niedersachsen aufgefordert, die Treibselbeseitigungskosten auf alle deichpflichtigen Flächen im Land flächengleich umzulegen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Deichverband Osterstader Marsch sieht es nämlich nicht ein, dass die Beseitigung des Reets, das am "oldenburgischen" Weserufer aufwächst und bei Sturmflut als Treibsel an seinen Deich gelangt allein von seinen Verbandsmitgliedern zu finanzieren ist. Aufgrund gesetzlicher Hürden (Vorteilsprinzip nach dem Wasserverbandsgesetz, Bundesgesetz) wird sich aber in absehbarer Zeit an der jetzigen Finanzierungslage nichts ändern.

Bei schwachen Sturmfluten (Kantenfluten) bleibt das Treibsel bereits an den Sommerdeichen angeschwemmt liegen. Entlang der Sommerdeiche fehlen durchgängig Treibselabfuhrwege. Die kleinen Sommerdeichverbände können den Bau solcher Wege nicht finanzieren. Anders als bei den Hauptdeichverbänden werden die Herstellung der Sommerdeiche und der Wege an den Sommerdeichen nämlich nicht aus Steuermitteln finanziert, sondern ausschließlich über die Verbandsbeiträge der Mitlieder. 

Aufgrund der unbeständigen Wetterlagen im Frühjahr und der Sorge um den Erhalt der Grasnarbe steht den Deichverbänden oft nur ein kleines Zeitfenster für die Aufbereitung und Verbrennung des Treibsels zur Verfügung. Der Landkreis Cuxhaven hat den Deichverbänden im Rahmen von abfallrechtlichen Brenngenehmigungen aufgegeben, das Treibsel aus den Ortslagen herauszufahren und nur dann das Treibsel zu entzünden, wenn eine Rauchbeeinflussung der bebauten Bereiche weitestgend ausgeschlossen werden kann. Vereinzelt wurden den Deichverbänden auch Sperrzeiten vorgegeben.

Trotz der Vorsichtsmaßnahmen kommt es aber immer wieder zu Rauchbelästigungen der Anwohner. Häufigste Ursache ist ein Wechsel der Windrichtung nach der Entzündung des Treibsels. Die Deichverbände sind um eine anwohnerverträgliche Treibselbeseitigung bemüht. Wenn Sie Anregungen zur Treibselbeseitigung haben, die kostengünstig und bürgerfreundlich sind, nehmen wir diese gerne auf.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Pflichtaufgabe der Deichverbände.

Rechtsgrundlagen

Im Bereich des Landkreises Cuxhaven gilt neben dem Niedersächsischen Wassergesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Niedersächsischen Deichgesetz auch die Deichvorlandverordnung des Landkreises Cuxhaven.

  1. Niedersächsisches Wassergesetz
  2. Niedersächsisches Deichgesetz sowie Anlage
  3. Deichvorlandverordnung
  4. Wasserhaushaltsgesetz

Literatur zum Küstenschutz

Historie

  • Die Orkanflut vom 16./17. Februar 1962 im Niedersächsischen Küstengebiet;
    Bericht der vom Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingesetzten Ingenieurkommission (Kramer, Liese, Lüders, 1962)
  • Die große Februar-Sturmflut 1962 zwischen Elbe- und Wesermündung
    (Otterndorfer Verlagsdruckerei KG, Otterndorf,
    Niederelbe-Zeitung / Cuxhavener Allgemeine)
  • zur Geschichte der Sturmfluten im Lande Wursten
    (Männer vom Morgenstern, Jahrbuch 1925/26)

Aktuelles

  • Sturmflutatlas Cuxhaven
    (G. Gönnert, W. Siefert, Strom- und Hafenbau Hamburg, 1998)
  • Klimaänderungen, Meeresspiegelanstieg, Sturmfluthäufigkeit
    (Hans Kunz, Forschungsstelle Küste 1994)
  • Empfehlungen für Küstenschutzwerke
    (Die Küste, E.A.K. 2002, ISBN 3-8042-1056-2)
  • Leistungsfähige Bauverfahren für den sicheren Deichbau
    (Werner Möbius, Jörg Martini, Hafenbautechnische Gesellschaft. 2004,
    ISBN 0340-4838).