Bauaufsicht
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Grundsteuerreform in Niedersachsen - Erforderliche Daten
Im vergangenen Jahr wurde das niedersächsische Grundsteuergesetz beschlossen, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt. Zur Umsetzung ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, ab dem 01.07.2022 eine Erklärung zu seinem Grundstück gegenüber seinem Finanzamt abzugeben. In diesem Zusammenhang sind u.a. auch Angaben zur Wohnfläche zu machen.
Grundstückseigentümer erhalten daher bereits jetzt oder in naher Zukunft Post vom Finanzamt und daraus ergibt sich eine steigende Nachfrage nach Auskünften aus Altakten bei uns. Entsprechende Nachfragen können derzeit jedoch nur sehr eingeschränkt beantwortet werden, so dass es leider zu langen Wartezeiten kommt. Zudem sind solche Auskunftsersuchen kostenpflichtig.
Oftmals ist ein solcher Antrag jedoch gar nicht notwendig, da sich die vom Finanzamt benötigten Daten aus Unterlagen ergeben, die den Grundstückseigentümern bereits selbst vorliegen, wie z.B. Kaufverträge und Baugenehmigungen.
Es lohnt sich also, erst einmal selbst in den eigenen Unterlagen nachzusehen und die benötigten Angaben dort abzulesen.
Das Land Niedersachsen hat zu diesem Thema eine sehr umfassende Darstellung veröffentlicht, die neben allgemeinen Erklärungen auch Informationen zu erforderlichen Formularen und die Beantwortung häufig gestellter Fragen enthält. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
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