Heilpraktiker
Anmelden einer Tätigkeit als Heilpraktikerin/Heilpraktiker
Seit dem 01.01.2020 gilt eine Meldepflicht für Heilpraktiker/Heilpraktikerinnen (§ 7a des Nds. Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst). Heilpraktiker müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit unverzüglich schriftlich dem örtlichen Gesundheitsamt anzeigen.
Die Anzeige muss enthalten:
- den Familiennamen,
- den Geburtsnamen,
- die Vornamen,
- das Geschlecht,
- das Geburtsdatum und der Geburtsort,
- die Anschrift von Wohnung und Praxis
- die angewandten heilkundlichen Verfahren und
- Heilpraktikererlaubnis
Auch Änderungen wie Umzug, Praxiswechsel, Namensänderungen, Änderung der heilkundlichen Verfahren und die Beendigung der Tätigkeit sind anzuzeigen.
Eine Anmeldung bzw. Abmeldung oder Änderung der heilpraktischen Tätigkeit kann über das Formular „Tätigkeitsanzeige“ erfolgen.
Anmeldung zur Prüfung
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktiker-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Wenn Sie beabsichtigen, Heilpraktikerin oder Heilpraktiker zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis beim Landkreis Cuxhaven Bereich Gesundheit stellen.
Die Überprüfung dieser Kenntnisse wird für den Landkreis Cuxhaven durch einen Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Lüneburg- wahrgenommen. Die schriftlichen Überprüfungen finden an zwei Terminen im Jahr statt:
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am 3. Mittwoch im März eines Jahres und
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am 2. Mittwoch im Oktober eines Jahres.
Die Anträge müssen vollständig bis zum 31.12. des Vorjahres für den Prüfungstermin im März bzw. bis zum 31.07. des Jahres für den Prüfungstermin im Oktober beim Landkreis vorliegen.
Informationen über die erforderlichen Unterlagen und das „Anmeldeformular Zulassung zur Heilpraktikerprüfung“ finden Sie rechts im grünen Kasten.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Heilpraktikererlaubnis mindestens 25 Jahre alt sein müssen. Eine Teilnahme an der Prüfung ist jedoch schon vorher möglich.
Zudem müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Cuxhaven haben.
Sektorale Heilpraktikerin/sektoraler Heilpraktiker
Neben der Anmeldung zur Prüfung besteht für die Zuerkennung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis die Möglichkeit der Überprüfung nach Aktenlage. Das betrifft die Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie, Physiotherapie und Logopädie. Nähere Informationen sind den jeweiligen Merkblättern zu entnehmen. Sollten Qualifikationen in einer Online-Schulung erworben worden sein, können diese nur anerkannt werden, wenn die Abschlussprüfung in einer Präsenz-Veranstaltung stattgefunden hat (z.B. Zusatzausbildung in Psychotherapie für die sektorale Heilpraktikereignung für Psychotherapie).
Eine Anmeldung zur Überprüfung der Kenntnisse nach Aktenlage erfolgt ebenfalls über der Formular „Anmeldeformular Zulassung zur Heilpraktikerprüfung“.
Führungszeugnis beantragen
Sie können das Führungszeugnis bei Ihrer zuständigen Einwohnermeldebehörde oder im online-Verfahren beim Bundesamt für Justiz beantragen. https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/