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Vormundschaften und Pflegschaften

Für Kinder und Jugendliche muss es jemanden geben, der die Verantwortung für sie trägt. Normalerweise ist das die Aufgabe der Eltern, die diese aber manchmal nicht übernehmen können, dürfen oder wollen. Das Gericht überträgt dann einem anderen Erwachsenen diese Aufgabe als Vormund. Dieser vertritt die Kinder und Jugendlichen in rechtlichen Dingen und soll für deren Wohlergehen sorgen.

Wird den Eltern oder einem alleinsorgeberechtigten Elternteil nur ein Teil der elterlichen Verantwortung beziehungsweise elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, zum Beispiel die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Die Vormünder im Jugendamt sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die betroffenen Minderjährigen, deren Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen in den Einrichtungen, Pflegeltern, Gerichte, Vereine, Schulen, soziale Dienste sowie andere Institutionen und Personen, die mit den Minderjährigen in Kontakt stehen.

Die Aufgaben im Überblick

  • Wir üben die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche aus und nehmen deren Interessen wahr.
  • Wir pflegen regelmäßig persönlichen Kontakt mit den Minderjährigen.
  • Wir entscheiden über ihren Lebensort und wählen den Kindergarten, die Schule oder die Ausbildungsstätte.
  • Wir legen mit den Minderjährigen und deren Bezugspersonen die Erziehungsziele fest und beaufsichtigen deren Umsetzung.
  • Wir beantragen die ggf. erforderliche erzieherische Hilfe und wählen aus uns vorgeschlagenen geeigneten Hilfen eine individuelle Hilfe aus.
  • Wir regeln Belange, die die Gesundheit der oder des Minderjährigen betreffen.
  • Wir verwalten das Vermögen von Kindern und Jugendlichen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, regeln ihre Erbschaftsangelegenheiten und machen Sozialleistungen geltend.
  • Wir vertreten sie in gerichtlichen Verfahren und sorgen für eine angemessene Anhörung und Beteiligung.
  • Wir begleiten minderjährige Mütter als Vormund ihres Kindes oder ihrer Kinder und unterstützen sie in Fragen der Erziehung und Versorgung des Kinder oder der Kinder sowie bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite “Dein Vormund vertritt dich“ des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V.

Zuständig für die Samtgemeinde Land Hadeln (ehem. SG Am Dobrock), Samtgemeinde Börde Lamstedt und Samtgemeinde Hemmoor

Telefon: 04721 66-2834
Fax: 04721 66-270109
E-Mail: s.schaefer(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 2.14
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Zuständig für die Samtgemeinde Beverstedt, die Gemeinde Hagen i.Br. und die Gemeinde Loxstedt

Telefon: 04721 66-2878
Fax: 04721 66-270639
E-Mail: p.meyer(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 2.14
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Zuständig für die Stadt Geestland, die Gemeinde Wurster Nordseeküste (ehem. SG Land Wursten) und die Gemeinde Schiffdorf

Telefon: 04721 66-2806
Fax: 04721 66-270522
E-Mail: b.steffens(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 2.14
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Zuständig für die Stadt Cuxhaven, die Gemeinde Loxstedt und die Gemeine Wurster Nordseeküste (ehem. Gemeinde Nordholz)

Telefon: 04721 66-2861
Fax: 04721 66-270114
E-Mail: j.hilliger(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 2.13
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Telefon: 04721 66-2757
E-Mail: s.wacket(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 2.13
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Zuständig für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer

Telefon: 04721 66-2845
Fax: 04721 66-270120
E-Mail: a.albrecht(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 2.27
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