Pflegekinderdienst - das Wohl des Kindes im Fokus
Der Pflegekinderdienst im Jugendamt des Landkreises Cuxhaven ist für die Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in geeignete Pflegefamilien im gesamten Kreisgebiet zuständig. Die Beratung sowie die Vorbereitung und die konstante Begleitung von Pflegeeltern und Pflegekindern gehören zu den wesentlichen Aufgaben des Pflegekinderdienstes. Auch die Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien der Kinder und Jugendlichen spielt dabei eine wichtige Rolle.
Warum kommen Kinder in Pflegefamilien?
Ein Pflegekind lebt nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer Pflegefamilie.
Pflegekinder kommen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen in eine Pflegefamilie:
- Eltern können ihre Kinder aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr versorgen
- Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände in eine schwere Krise
- Eltern sind mit dem alltäglichen Leben überfordert, sind zu sehr mit sich selbst beschäftigt und können ihren Kindern keine verlässlichen Eltern sein
- Eltern sind in ihrer Erziehungskompetenz bei verhaltensauffälligen oder behinderten Kindern überfordert
Was sind Pflegeeltern?
Pflegeeltern sind eine wichtige Alternative, wenn Kinder nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, weil die Eltern den Bedürfnissen an Schutz, Versorgung und Förderung einer gesunden Entwicklung nicht gerecht werden. Pflegeeltern kooperieren mit der Herkunftsfamilie des Kindes und ermöglichen so regelmäßige Umgangskontakte zu den leiblichen Eltern. Sie begegnen den leiblichen Eltern mit Toleranz, sind in der Lage, Spannungen auszuhalten und sind belastbar und fähig, auch einmal andere Perspektiven einzunehmen. Pflegeeltern versuchen, ungewöhnliches Verhalten zu verstehen. Sie haben Freude am Zusammenleben mit Kindern und an der vielseitigen, schönen und lohnenden Aufgabe. Pflegeeltern begleiten und fördern die Kinder, die sie bei sich aufnehmen, liebevoll in ihrer Entwicklung. Damit dies gelingen kann, benötigen Pflegeeltern vor allem viel Geduld und Einfühlungsvermögen. Sie sollten Freude daran haben, dem Kind ein Zuhause zu bieten und es in ihre Familie aufzunehmen. Durch Geborgenheit und Freiraum können dem Kind Chancen für eine gute Zukunft bereitet werden. Durch eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Jugendamt werden die Entwicklung und das Wohl des Pflegekindes gemeinsam gefördert.
Pflegeeltern werden - Chancen geben!
Der Gedanke, ein Pflegekind in die eigene Familie aufzunehmen, geht mit vielen Fragen einher. Bleibt das Pflegekind für immer bei uns? Dürfen wir Entscheidungen für das Pflegekind treffen? Können wir unsere Berufe weiter ausüben? Dies alles sind Fragen, die nicht klar mit ja oder nein beantwortet werden können. Jedes Pflegeverhältnis ist individuell. Nehmen Sie gerne frühzeitig, schon bei den Überlegungen einem Kind die Chance auf ein sicheres Zuhause zu bieten, Kontakt zu dem Pflegekinderdienst auf.
Wir wollen Sie kennenlernen!
Dazu laden wir Sie zu einem Informationsgespräch ein. Im persönlichen Gespräch können wir über Ihre offenen Fragen, Bedenken und Anliegen reden. Außerdem sprechen wir mit Ihnen über Ihre Motivation, Ihre Fähigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen, die Einstellung aller Familienmitglieder zu der Aufnahme eines Pflegekindes und Ihre Vorstellungen zu Alter, Geschlecht und Nationalität des Kindes. Um ein umfassendes Bild von Ihnen zu erlangen, findet im Rahmen des Kennenlernens ein Besuch bei Ihnen Zuhause statt. Anschließend werden Sie durch ein Pflegeelternseminar auf Ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet. Darüber hinaus können Sie an Informationsveranstaltungen, Fortbildungen und Supervision teilnehmen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den/die für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamtsmitarbeiter*in des Pflegekinderdienstes.
Bedeutung der Herkunftsfamilie für das Kind?
Pflegekinder haben zwei Familien: die Pflegefamilie und die Familie der leiblichen Eltern. Die Kinder haben oft unter schwierigen Umständen gelebt, sind in ihrer Entwicklung verzögert, vielleicht sogar vernachlässigt oder traumatisiert worden und müssen sich erst an die neue Situation gewöhnen. Auf der einen Seite sollen sie Vertrauen zu den Pflegeeltern aufbauen und sich in der neuen Umgebung einleben, auf der anderen Seite behalten sie in der Regel Kontakt zu ihren bisherigen Bezugspersonen, mit all den damit verbundenen Gefühlen. Das ist für alle Beteiligten, Pflegekinder, Pflegefamilien und Herkunftsfamilie eine große Herausforderung.
Welche Pflegeformen gibt es?
Es gibt verschiedene Formen der Pflege.
Bei der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII handelt es sich um eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform. Die Pflegekinder wachsen in ihrer Pflegefamilie in einem sicheren sozialen Umfeld auf. Eine Rückführung ist jedoch nicht ausgeschlossen. Die Rückkehroption und weitere Lebensperspektiven des Kindes werden regelmäßig mit allen Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII besprochen.
Darüber hinaus kann es vorkommen, dass Familien in Not- und Krisensituationen geraten und eine vorübergehende Fremdunterbringung des Kindes erforderlich ist. Dafür gibt es die Notpflegefamilien und Bereitschaftspflegefamilien, in denen Kinder ein kurzfristiges oder zeitlich begrenztes Zuhause finden.
Erfahrungsberichte von Pflegeeltern
Ansprechpartnerinnen und -partner im Pflegekinderdienst
Fachbereichsleitung
Fax: 04721 66-270214
E-Mail: o.karau(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.09
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Verwaltung
Fax: 04721 66-270943
E-Mail: e.koehler(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.12
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Zuständig für den Bereich
Samtgemeinde Land Hadeln (ehem. SG Am Dobrock & SG Land Hadeln)
Fax: 04721 66-2840
E-Mail: e.frenzel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.17
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Stadt Cuxhaven, Samtgemeinde Börde Lamstedt, Samtgemeinde Hemmoor
Fax: 04721 66-2840
E-Mail: a.haedecke(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.15
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Stadt Cuxhaven und Gemeinde Schiffdorf
N.N.
Stadt Geestland (ehemals Samtgemeinde Bederkesa)
Fax: 04721 66-2840
E-Mail: s.frauenpreiss(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.16
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Gemeinde Loxstedt, Gemeinde Wurster Nordseeküste (ehem. Nordholz)
E-Mail: c.dobischok(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.18
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Gemeinde Wurster Nordseeküste und Stadt Geestland (ehemals Stadt Langen)
Fax: 04721 66-2840
E-Mail: a.schnieder(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.18
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Gemeinde Beverstedt und Gemeinde Hagen
Fax: 04721 66-2840
E-Mail: s.paasch(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.15
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FAQ
Müssen Pflegeeltern verheiratet sein?
Nein. Auch Paare, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben bzw. Alleinerziehende und Alleinlebende können Pflegeeltern werden.
Können wir als gleichgeschlechtliches (Ehe-) Paar auch Pflegeeltern werden?
Ja.
Wie alt müssen Pflegeeltern sein?
Der Altersunterschied zwischen dem Pflegekind und seinen Pflegeeltern soll bei Vollzeitpflege einem Altersabstand entsprechen, der in Familien üblich ist. Abweichungen sind im Einzelfall möglich. Pflegeeltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Welche Voraussetzungen sollten Pflegeeltern erfüllen?
Pflegeeltern sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit ihrem Einkommen unabhängig von den Leistungen sein, die sie für das Pflegekind erhalten.
Pflegeeltern müssen körperlich und seelisch belastbar sein, Krankheiten dürfen sie im Alltag nicht wesentlich einschränken.
Für die Bewerbung benötigen Pflegeeltern ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest.
Muss das Kind ein eigenes Zimmer haben?
Ja, ein Pflegekind hat einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer.
Kann ich Elternzeit beantragen?
Ja, mit der Aufnahme eines Pflegekindes auf Dauer können Sie Elternzeit in Anspruch nehmen. Sie erhalten jedoch kein Elterngeld, da für das Pflegekind monatliche Pflegegeldleistungen gezahlt werden
Wie funktioniert es mit unseren eigenen Kindern?
Mit der Aufnahme eines Pflegekindes müssen alle Familienmitglieder einverstanden sein, also auch die Kinder.
Was kann ich tun, wenn es zur Krise kommt?
Die Mitarbeiter*innen des Pflegekinderdienstes sind bei Krisen und Problemen jederzeit Ansprechpartner*innen und helfen bei der Bewältigung.
Kann ich beim Alter oder Geschlecht eines Pflegekindes mitreden?
Ein Pflegekind muss immer zu seiner Pflegefamilie und deren Umständen passen. Sollten Ihnen bestimmte Aspekte wie Geschlecht, Alter oder Migrationshintergrund/Nationalität wichtig sein, sprechen Sie dies im Laufe der Bewerbungs- und Vorbereitungsphase an.
Bleibt mein Pflegekind bei Vollzeitpflege für immer bei mir?
Die meisten Pflegeverhältnisse in der Vollzeitpflege sind auf Dauer angelegt. Sie enden in der Regel mit dem 18. Lebensjahr des Pflegekindes.
Auf Grund der im Hilfeplan nach §36 SGB VIII betrachteten Faktoren und Lebensumstände kann eine Rückführung nicht immer vollständig ausgeschlossen werden.
Haben Pflegekinder Kontakt zu ihren leiblichen Eltern?
Pflegekinder haben in der Regel Kontakt zu ihren Eltern. Dieser wird sehr individuell für jedes Kind vereinbart. Manche Kinder haben ebenfalls Kontakt zu Geschwistern, Großeltern oder anderen Familienmitgliedern.
Wer hat das Sorgerecht?
Wer die elterliche Sorge des Kindes hat, ist unterschiedlich. Entweder behalten die Kindeseltern das Sorgerecht oder die elterliche Sorge wird ganz oder teilweise auf einen Amtsvormund übertragen.