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Einsichtnahme und Auskunft aus Todesbescheinigung

Der Tod eines Angehörigen löst meistens einen schweren Schock bei den Angehörigen aus. Nur zu oft drängt sich die Frage auf, was die Ursache des Todes war.

In der Regel sollen sich die Angehörigen bei diesen Fragen an die ausstellende ärztliche Person wenden. Besteht diese Möglichkeit nicht, kann ein entsprechender Antrag an das zuständige Gesundheitsamt gestellt werden. Es hat dann zu prüfen, ob und inwieweit die Angehörigen ein berechtigtes Interesse haben, welches erforderlich ist, um dem Antrag stattgeben zu dürfen. Dies ist z. B. bei Anfragen von Versicherungsträgern anzunehmen, wenn es um die Auszahlung einer Lebensversicherung geht.

Der § 6 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) regelt, unter welchen Voraussetzungen die Gesundheitsämter zu den Todesumständen Auskünfte erteilen dürfen. Sie sind berechtigt, Einsichtnahmen zu gewähren und Kopien auszuhändigen, wenn der gesetzlich vorgegeben Rahmen eingehalten ist.

Verfahren

Die Einsichtnahme in die Todesbescheinigung/Aushändigung einer Todesbescheinigung ist zu beantragen. Da durch den Bereich Gesundheit zu prüfen ist, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, ist der Antrag ausführlich zu begründen. Aus den mit dem Antrag eingereichten Unterlagen muss das verwandtschaftliche Verhältnis der antragstellenden Person zur verstorbenen Person erkennbar sein, wenn dieses für die Begründung des Antrags relevant ist.

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher formloser Antrag mit ausführlicher Begründung über das berechtigte Interesse
  • Personalausweis der antragstellenden Person (Kopie)
  • Eheurkunde (Kopie), wenn für die verstorbene Ehefrau / den verstorbenen Ehemann der Antrag gestellt wird
  • Geburtsurkunde der antragstellenden Person (Kopie), wenn die Kinder der verstorbenen Person einen Antrag stellen
  • Sterbeurkunde (Kopie)

Wichtig bei Lebensversicherungen

Sollte eine Kopie für die Auszahlung einer Lebensversicherung erforderlich sein, dann legen Sie bitte das Schreiben der Lebensversicherung dem Antrag bei, mit dem die Versicherung die Kopie der Todesbescheinigung anfordert. Die Kopie der Todesbescheinigung wird dann der Versicherung direkt zugeschickt. Ein Zusenden an die antragstellende Person ist in diesen Fällen nicht möglich.

Gebühren

Es fallen für die Einsichtnahme oder die Erstellung einer Kopie Gebühren gemäß Nr. 56.2 der Allgemeinen Gebührenordnung an:

für die Einsichtnahme:                               40,00 € (Nr. 56.2.1 AllGO)

für die Übersendung einer Kopie:            21,00 € (Nr. 56.2.2 AllGO)