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Schuleingangsuntersuchung

Liebe Eltern,

mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt für Ihr Kind.  Die Kindergärten, Grundschulen und das Gesundheitsamt möchten den Einstieg Ihres Kindes ins Schulleben optimal gestalten deshalb werden alle schulpflichtigen Kinder vor ihrer Einschulung von den Teams (Assistentinnen des Kinder-  und Jugendärztlichen Dienstes und Schulärztin/Schularzt) untersucht. Durch die Schuleingangsunter-suchung können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind frühzeitig, noch vor Schulbeginn, festgestellt und rechtzeitig die notwendigen Behandlungswege oder Fördermaßnahmen vermittelt werden.

Die Schuleingangsuntersuchungen sind für alle schulpflichtigen Kinder, alle Kinder die bis zum 1. Oktober 6 Jahre alt werden, verpflichtend. (Gesetzliche Grundlagen: Niedersächsisches Schulgesetz, Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst). Link einsetzen

Die Untersuchungen finden in der zuständigen Grundschule oder in den Gesundheitsämtern in Cuxhaven/Nebenstelle in Bremerhaven statt. Wir beginnen mit den Untersuchungen bereits im Herbst des Vorjahres und schließen sie bis zum Juni des Einschulungsjahres ab.

Kann-Kinder können auf Wunsch der Eltern ab April des geplanten Einschulungsjahres in den Gesundheitsämtern untersucht werden. Dabei erstrecken sich die vor Ort in der jeweiligen Grundschule, im Stadtgebiet Cuxhaven z.T. auch in den Räumen unseres Gesundheitsamtes stattfindenden Schuleingangsuntersuchungen über einen Zeitraum vom November des Vorjahres bis zum Juni des Einschulungsjahres.

Schuleingangsscreening

Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Anwesenheit der Eltern ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.

Die Kinder- und Jugendärztliche Assistentin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte des Kindes. Hierzu werden die Eltern gebeten, den ausgefüllten Vorbereitungsbogen zur Untersuchung mitzubringen. Anschließend misst sie die Größe des Kindes.

Sie sieht das gelbe Kinderuntersuchungsheft und das Impfbuch durch, eventuell fehlende Impfungen können besprochen werden. Zur Beurteilung des Impfstatus werden die aktuellen Impfempfehlungen und der Impfkalender der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts zugrunde gelegt.

aktueller Impfkalender / Impfkalender

Wer lernen will, soll das Richtige essen!

 

Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet.

Man hört nicht mit dem Ohr allein!

 

 

 

Schulärztliche Untersuchung

Bei der schulärztlichen Untersuchung wird das Kind – ähnlich wie bei der U9 – körperlich untersucht, ebenso sein Entwicklungsstand. Besondere Untersuchungsbefunde werden besprochen. Die Untersuchung erfolgt durch eine Schulärztin / einen Schularzt hinsichtlich Sprache, Fein- und Grobmotorik, Hörmerkfähigkeit, Zahlen und Mengenverständnis und Verhalten, Feststellung des Gewichtes, Malen eines Bildes und Besprechung des Ergebnisbogens für die Schule. Es findet außerdem eine Beratung der Eltern bei Bedarf statt.

Hinweise zum Erlernen des Schreibens für linkshändige Kinder

Visuomotorische Koordination

Zum Beispiel bei Unsicherheiten in Fragen der Rückstellung oder der vorzeitigen Einschulung, ebenso bei medizinischen Befunden, die im späteren Schulalltag eine Rolle spielen könnten (dies kann beispielsweise bei Kindern mit chronischen Erkrankungen, mit stark vermindertem Seh- oder Hörvermögen und bei Kindern mit eingeschränkter Mobilität der Fall sein).

Besondere Untersuchungsbefunde werden besprochen. Bei auffälligen Befunden wird der Schularzt eine Vorstellung des Kindes zur weiteren Abklärung beim Kinder- oder Haus- oder Facharzt empfehlen.

Die Schuleingangsuntersuchungen im Landkreis Cuxhaven finden nach dem SOPHIA-Modell, einem von 28 niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten verwendeten Untersuchungsprogramm mit standardisierten Untersuchungsrichtlinien, statt.

Durch diese normierte Untersuchung, wie auch das anonymisierte Erfassen der Untersuchungsbefunde, können wir nicht nur Aussagen zur gesundheitlichen Situation und den schulischen Ausgangsvoraussetzungen des einzelnen Schulanfängers, sondern des gesamten Einschulungsjahrganges im Landkreis Cuxhaven treffen.

Auch haben wir mit den von uns erhobenen Daten die Möglichkeit örtlich eingegrenzte regionale Betrachtungen, wie auch Längsschnittvergleiche mit den Daten der Vorjahre anzustellen, können somit beispielsweise die Planungsvorhaben von Politik und Verwaltung erleichtern.

Zuständigkeitsbereiche des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

Hier erfahren Sie welche Kollegin für welche Schule zuständig ist: Zuständigkeiten...