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Regionalplanung

Die Aufgabe der Regionalplanung...

... im Landkreis Cuxhaven ist die zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende räumliche Planung und Koordination auf Ebene des Landkreises.

Regionalplanung ist überfachlich und überörtlich. Die Überfachlichkeit bezieht sich auf die Aufgabe, unterschiedliche Ansprüche an den Raum in Einklang zu bringen. Darin unterscheidet sich die Regionalplanung von einzelnen Fachplanungen (wie z.B. Straßenbau, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Denkmalschutz). Die Regionalplanung unterstützt die Fachplanungen bei der Verwirklichung ihrer Ziele und ist zur Umsetzung der eigenen Ziele selbst zumeist auf die Fachplanungen angewiesen. Die Überörtlichkeit der Regionalplanung besteht in der Tätigkeit oberhalb der gemeindlichen Bauleitplanung und im Bezug zu Entwicklungen, deren Wirkung über die einzelne Gemeinde hinausgehen.

Die Regionalplanung ist Teil des Systems der gesamträumlichen Planung, die mit unterschiedlicher Verbindlichkeit und Detailliertheit auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen stattfindet. Unterscheiden lassen sich hierbei die europäische Ebene, die Bundesebene, die Landesebene, die regionale Ebene und die Gemeindeebene. Aufgabe der gesamträumlichen Planung auf den unterschiedlichen räumlichen Ebenen ist es, unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum (wie z.B. Wohnen, Erholung, Gewerbe, Verkehr, Freiraumschutz) auszugleichen und räumlich zu ordnen. Die Regionalplanung hat in diesem Zusammenhang einen zusammenfassenden Charakter, sie versucht Konflikte zu lösen und unterschiedliche Ansprüche an den Raum unter dem Leitbild einer nachhaltigen Raumentwicklung in Einklang zu bringen.

Zwischen den unterschiedlichen räumlichen Planungsebenen besteht das so genannte „Gegenstromprinzip“. Dies meint, dass Planungen für einen Gesamtraum die Gegebenheiten und Planungen der jeweils zugehörigen Teilräume beachten müssen. Gleichzeitig müssen auch die Teilräume bei ihren Planungen die Planungen für den jeweils übergeordneten Gesamtraum beachten. Die Regionalplanung des Landkreises Cuxhaven ist räumlich anzuordnen zwischen der übergeordneten Landesplanung des Landes Niedersachsen und der nachfolgenden Bauleitplanung auf Ebene der Gemeinden. Damit vermittelt die Regionalplanung zwischen der niedersächsischen Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung. Diese Aufgaben orientieren sich an gesetzlichen Vorgaben.

Regionalplanung muss sich mit mehrjährigen Planungshorizonten auseinandersetzen und daher vorausschauend agieren.

Aufgaben der Regionalplanung

Die Aufgaben der Regionalplanungim Landkreis Cuxhaven umfassen insbesondere:

  • Die Aufstellung und Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven (RROP)
  • Raumordnungsverfahren
  • Zielabweichungsverfahren
  • Raumordnerische Stellungnahmen zu den Planungen anderer Fachbehörden 

Die Arbeit der Regionalplanung findet dabei sowohl im Dienst des Landkreises als auch im Dienst des Landes statt. Die Aufstellung und Änderung des RROP gehört zum sogenannten „eigenen Wirkungskreis“. Dies bedeutet, dass der Landkreis im Rahmen grundlegender rechtlicher Vorgaben frei in seinen planerischen Zielsetzungen, Formulierungen und Flächenabgrenzungen ist. Das Land hat hierbei lediglich eine Rechtsaufsicht.

Weitere Aufgaben führt die Regionalplanung als „untere Landesplanungsbehörde“ durch. Zu den Aufgaben der unteren Landesplanungsbehörde gehören das Raumordnungsverfahren, das Zielabweichungsverfahren und die Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen. Bei diesen Aufgaben kann das für Landesplanung zuständige Ministerium (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung) selbst die Verfahren führen oder – über die rechtlichen Punkte hinaus – die Entscheidung in fachlichen Fragen bestimmen. Die untere Landesplanungsbehörde ist hierbei stets an Weisungen der obersten Behörde gebunden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Regionalplanung in Niedersachsen sind in erster Linie das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) und das Niedersächsische Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG).