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Fachliche Hinweise

Bei Personen, die

  • Arbeitslosengeld II,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • sowie Leistungen nach dem § 2 Asylbewerberleistungsgesetz

erhalten, werden anfallende Unterkunfts- und Heizkosten nur bis zu einer angemessenen Höchstgrenze berücksichtigt. 

Wie die Höchstgrenzen ermittelt wurden, können Sie den folgenden fachlichen Hinweisen entnehmen: