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30.10.2025

Antragsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Beantragt ist die Errichtung und Der Betrieb von 12 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N163/6.X-7000 mit je 7,0 MW Nennleistung, einer Nabenhöhe von 118,00 m  (zzgl. 3 m Fundamenterhöhung) und einer GesamtHöhe von 202,5 m nebst Kran- und LogistikFlächen.

Die Firma wpd Windpark Osten-Isensee GmbH & Co. KG aus 28217 Bremen, Stephanitorsbollwerk 3, hat mit Datum vom 20.12.2024 beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 12 (vormals 13) Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N163/6.X-7000 mit einer Nabenhöhe von 118,00 m (zzgl. 3 m Fundamenterhöhung) und einer Gesamthöhe von 202,50 m nebst Kran- und Logistikflächen nach § 4 i.V.m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt.

Die 12 WEA sollen im Außenbereich auf dem Gebiet der Gemeinde Osten auf folgenden Flurstücken errichtet werden:

WEA-Nr.              Gemarkung        Flur        Flurstück
01                        Isensee               11            14/3
02                        Isensee               10              3/1
03                        Isensee                 9          131/1
04                        Isensee               10            20/1
05                        Isensee               10            31/1
07                        Altendorf              3               5/1, 10
08                        Altendorf              2             17/1
09                        Altendorf              3               7, 8
10                        Altendorf              5               5
11                        Altendorf            10               5
12                        Altendorf              2             30
13                        Altendorf              3, 5         40, 1/3

Die Antragstellerin hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.

Das Genehmigungsverfahren wird daher nach § 4 i.V.m. § 10 BImSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das geplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG bekannt gemacht. Zusammen mit den Antragsunterlagen werden die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen nach § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) öffentlich ausgelegt. Die datenschutzrelevanten Unterlagen / Betriebsgeheimnisse sind namentlich benannt, werden aber nicht öffentlich ausgelegt.

Antragsunterlagen gemäß Inhaltsverzeichnis des Antrags (inkl. Registerangabe):

Inhaltsverzeichnis
00   Anschreiben
01   Antrag nach BImSchG
02   Bauantrag
03   Projektbeschreibung
04   Übersichtskarten
05   Amtliche Lagepläne
06   Eigentümernachweise
07   Grenzabstandsberechnung
08   Baulasterklärungen
09   Bauzeichnungen WEA
10   Farbgestaltung, Kennzeichnung
11   Transformatorstation
12   Verpflichtungserklärung
13   Herstellungs-, Rohbau- und Rückbaukosten
14   Wegebauliche Maßnahmen
15   Bodenmanagement
16   Wassergefährdende Stoffe
17   Handbuch WEA
18   Erklärung Arbeitsstättenverordnung
19   Schallgutachten
20   Schattenwurfgutachten
21   Baugrundgutachten
22   Wasserrechtliche Anträge
22a Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren
23   Umweltverträglichkeitsprüfung
24   Natur-, Landschafts- und Artenschutz
25   Typenprüfung Statik
26   Standorteignungsgutachten
27   Luftfahrthindernis
28   Signaturtechnisches Gutachten
29   Rückbau Altanlagen
30   Erhebungsbogen Baustatistik
31   Sonstiges

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Antragsunterlagen werden gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 BImSchG i.V.m. § 9 Absatz 2 der 9. BImSchV vom 11.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026 auf den folgenden Internetseiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:

Auf dem Umweltportal der Länder unter
https://uvp-verbund.de/
und auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter
https://cloud.landkreis-cuxhaven.de/index.php/s/7yyREDB4WHzd8od

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, diese endet gem. § 12 Absatz 1 Satz 2 der 9. BImSchV mit Ablauf des 13.07.2026 schriftlich bei der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven geltend zu machen.

Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Ein-wendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG). Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und - soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden - bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungs-verfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 10 Abs. 6 BImSchG nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen anlässlich dieses Termins am

10.08.2026, ab 10:00 Uhr
im Raum 1 (EG) des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven

erörtert. Sollte die Erörterung am 10.08.2026 nicht abgeschlossen werden können, wird sie am darauffolgenden Werktag ab 10:00 Uhr am selben Ort fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, sowie dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch dann erörtert, wenn der Antragsteller oder die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu diesem Erörterungstermin nicht erscheinen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt.

Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht. Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag (z.B. Genehmigung oder Ablehnung) gemäß § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht wird und diese öffentliche Bekanntmachung die Zustellung der Entscheidung ersetzen kann (vergl. § 10 Abs. 8 BImSchG). 

Cuxhaven, 30.04.2026 LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
 

In Vertretung
Berghorn
Kreisrat

Autor/in: Drutjons-Ebs