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18.06.2026

Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven - Sachliches Teilprogramm Windenergie - und 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven 2012
Öffentliche Bekanntmachung zum Beteiligungsverfahren – Entwurf Stand 05/2026

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 16.06.2022 wurde das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven eingeleitet. Die Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven – Sachliches Teilprogramm Windenergie – wird nunmehr als separates Verfahren zeitlich und thematisch vorgezogen.

Ergänzend ist die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven 2012 erforderlich.

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2026 den Entwurf zur Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven – Sachliches Teilprogramm Windenergie – und zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven 2012 beschlossen und die Kreisverwaltung beauftragt, das Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) durchzuführen.

Die folgenden Unterlagen

  1. Entwurf der Satzung bestehend aus
    a)      Satzungstext,
    b)      Beschreibende Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven – Sachliches Teilprogramm Windenergie –,
    c)      Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven – Sachliches Teilprogramm Windenergie –,
  2. Begründung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven – Sachliches Teilprogramm Windenergie –,
  3. Begründung des Satzungstextes,
  4. Umweltbericht des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven – Sachliches Teilprogramm Windenergie – und
  5. Umweltbericht der 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven 2012

werden in der Zeit

vom 30.06.2026 bis einschließlich 11.08.2026

an folgenden Orten veröffentlicht und können von der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen eingesehen werden:

  1. Im Rahmen des internetbasierten Beteiligungsverfahrens ganztägig (mit Ausnahme kurzzeitiger Unterbrechungen, z. B. für notwendige technische Wartungen der Online-Beteiligungsplattform oder bei vorübergehenden Störungen des Netzbetriebs) unter der Internetadresse https://beteiligung-regionalplan.de/LK-Cuxhaven-Wind.
  2. Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 04721-662440 oder 04721-662441 als gedrucktes Exemplar während der Öffnungszeiten des Kreishauses (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag bis Donnerstag 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr) beim Landkreis Cuxhaven, Fachbereich Bauleitplanung & Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven.

Die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven 2012 erfolgt durch den Satzungstext. Die Begründung des Satzungstextes gilt daher auch als Begründung für die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven 2012. Eine beschreibende Darstellung bzw. eine zeichnerische Darstellung ist in diesem Fall nicht notwendig.

Auf Grundlage der Umweltberichte erfolgt die Umweltprüfung gemäß § 8 ROG, bei der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven – Sachliches Teilprogramm Windenergie – und der 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven 2012 auf die folgenden Schutzgüter überprüft werden:

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

Zu den oben genannten Unterlagen können Stellungnahmen in der Zeit

vom 30.06.2026 bis einschließlich 11.08.2026

von der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden; dies kann bevorzugt über die eingerichtete Beteiligungsplattform unter der Internetadresse https://beteiligung-regionalplan.de/LK-Cuxhaven-Wind erfolgen. Alternativ ist die elektronische Übermittlung auch per E-Mail an rrop@landkreis-cuxhaven.de möglich.

Stellungnahmen dürfen auch wie folgt abgegeben werden:

  • schriftlich beim Landkreis Cuxhaven, Fachbereich Bauleitplanung & Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
  • mündlich zur Niederschrift, dies jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 04721 66-2440 oder 04721 66-2441 beim Landkreis Cuxhaven, Fachbereich Bauleitplanung & Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven

Mit Ablauf der oben angegebenen Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet. Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Beteiligungsplattform https://beteiligung-regionalplan.de/LK-Cuxhaven-Wind sowie auf der Internetseite https://www.landkreis-cuxhaven.de/Themenbereiche/Bauen-Planen/Regionalplanung/Sachliches-Teilprogramm-Windenergie/ zu finden.

Cuxhaven, 18.06.2026 LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
  Krüger
Autor/in: Drutjons-Ebs