Beschluss über den Jahresabschluss 2023 des Landkreises Cuxhaven
Der Jahresabschluss des Landkreises Cuxhaven für das Haushaltsjahr 2023 mit den jeweiligen Anlagen wurden gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG am 17. Juni 2026 vom Kreistag beschlossen. Die Entlastung des Landrates für den Jahresabschluss des Landkreises Cuxhaven für das Haushaltsjahr 2023 wurde gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 und 4 NKomVG ebenfalls am 17. Juni 2026 vom Kreistag beschlossen.
Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss des Landkreises Cuxhaven für das Haushaltsjahre 2023, der entsprechende Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes für die Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahre 2023 sowie die Stellungnahme des Landrates liegen gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom 3. Juli 2026 bis einschließlich 13. Juli 2026 im Kreishaus Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Informationszentrale, während der Dienststunden (Montag - Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Montag - Donnerstag: 13.30 Uhr - 15.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zudem werden die Jahresabschlüsse auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven unter der Rubrik >Haushaltsangelegenheiten< in digitaler Form veröffentlicht.
| Cuxhaven, 24.06.2026 | LANDKREIS CUXHAVEN Der Landrat |
|
Thorsten Krüger |