Kontinuität im Kehrbezirk Spaden: Erneute Ernennung von Michael Rinas
Michael Rinas ist Bezirksschornsteinfeger – und das für weitere sieben Jahre. Dafür erhielt er am Mittwoch, 02. September, im Kreishaus in Cuxhaven von Landrat Thorsten Krüger seine Bestellungsurkunde. Zuständig war und ist er weiterhin für den Kehrbezirk Spaden.
„Was ich an meinem Job gerne mag, ist, dass ich viel unterwegs bin und am Ende des Tages etwas Handfestes geschafft habe. In der Regel freuen sich die Menschen auch, mich zu sehen“, berichtet Rinas über seinen Arbeitsalltag. „Ich bin nun schon seit 14 Jahren für den Kehrbezirk Spaden zuständig und freue mich sehr, weitermachen zu dürfen“, so der 52-Jährige aus Geestland.
Auch Landrat Thorsten Krüger begrüßt die Kontinuität. „Sie sind nun bis 2033 bestellt. Schön, dass Sie den Menschen im Cuxland treu bleiben“, freut sich Krüger bei der Urkundenübergabe und ergänzt mit einem Augenzwinkern: „Auch ich freue mich über den heutigen Termin. Etwas Glück zum Herbstanfang kann nie schaden.“
Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Cuxhaven
Im Zuständigkeitsbereich Cuxhaven (Stadt und Landkreis) gibt es 25 Bezirksschornsteinfeger. Die Kreisgruppe ist die größte im Bereich der Schornsteinfeger-Innung Stade, dem Interessenverband der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger. Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) wird von der zuständigen Behörde, hier der Kreisverwaltung, für einen Kehrbezirk bestellt. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) werden freigewordene oder freiwerdende Kehrbezirke im Wege eines Ausschreibungsverfahrens besetzt. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern, die die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen müssen, erfolgt nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Mit Ablauf bzw. nach den sieben Jahren ist es notwendig, sich auf einen Kehrbezirk neu bzw. wieder zu bewerben. Nur mit der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder -fegerin dürfen die daran geknüpften hoheitlichen Tätigkeiten wie die Feuerstättenschau, die zweimal innerhalb der sieben Jahre durchzuführen ist, und die Abnahme von z.B. neuen Öfen oder Kaminen ausgeübt werden.
Foto: Mit Michael Rinas (Mitte) freuen sich Landrat Thorsten Krüger (r.) und Paul Brockmann (l.), beim Landkreis zuständig für die Bezirksschornsteinfeger, über die erneute Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger (Copyright Landkreis Cuxhaven).