Merkblatt für die Beantragung einer Ratenzahlung
Voraussetzungen:
Ist die zahlungspflichtige Person nicht in der Lage, eine fällige Forderung termingerecht zu leisten, so kann auf begründeten Antrag hin einer Zahlung auf Raten zugestimmt werden.
Forderungen können nur ganz oder teilweise in Raten gezahlt werden, wenn ihre Einziehung in einer Summe zur Fälligkeit eine erhebliche Härte für die zahlungspflichtige Person bedeuten würde. Eine erhebliche Härte liegt insbesondere vor, wenn sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse die zahlungspflichtige Person unverschuldet vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet oder durch die Zahlung in diese geraten würde.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel für den Zeitraum der Ratenzahlung Verzugszinsen berechnet werden. Der Zinssatz richtet sich nach dem aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und wird mit 2% über diesem berechnet.
So stellen Sie einen Antrag:
- Senden Sie Ihren Antrag formlos per Post oder E-Mail an ratenzahlung@landkreis-cuxhaven.de – per E-Mail erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.
- Bußgelder unter 500,00 €: Bitte wenden Sie sich hier direkt an die Bußgeldstelle des Landkreises Cuxhaven unter owi@landkreis-cuxhaven.de
- Geben Sie an, wie hoch die monatliche Rate sein soll und ob die Zahlungen jeweils am 1. oder am 15. eines jeden Monats erfolgen werden sollen.
- Dem Antrag ist der Fragebogen über die Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit den dort angeforderten Nachweisen beizufügen.
- Vertretende von Gesellschaftsformen, die nicht mit dem privaten Vermögen haften (GmbH, UG, AG), wenden sich bitte direkt über die o. g. E-Mail-Adresse an das Forderungsmanagement des Landkreises Cuxhaven.
Weiterer Ablauf:
- Ihr Antrag wird individuell geprüft, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
- Wenn die Ratenzahlung genehmigt wird, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit allen wichtigen Informationen. Andernfalls erhalten Sie eine Ablehnung.
- Sollten nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht oder fristgerecht nachgereicht worden sein, gilt der Antrag aufgrund fehlender Mitwirkung ohne weitere Mitteilung als abgelehnt.