Änderung, Löschung und Verlängerung der Tätigkeit als psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen beantragen
[Nr.99018159253000 ]
Teaser
Wie Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten anzeigen können.
Verfahrensablauf
Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten schriftlich oder online anzeigen.
Ihre Anzeige wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)
- Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Nds. AG PsychPbG)
- Niedersächsische Verordnung über die psychosoziale Prozessbegleitung (NPsychPbVO),,,,,,,,,,,,,,
Onlinedienste
Ansprechpunkt
Anerkennungsstelle: Niedersächsische Justizministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover
Zuständige Stelle
Anerkennungsstelle: Niedersächsische Justizministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover
Rechtsbehelf
nicht angegeben