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Änderung des Wohnorts im Reisepass beantragen
[Nr.99085001011001 ]

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Bürgeramt (bzw. die Passbehörde) an Ihrem neuen Wohnort.

Im Ausland wenden Sie sich an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Teaser

In Ihrem Reisepass wird Ihr aktueller Wohnort vermerkt. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, muss der neue Wohnort eingetragen werden. Ziehen Sie innerhalb desselben Ortes um, dann ist keine Änderung nötig.

Voraussetzungen

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Die Wohnortänderung kann in der Regel direkt im Zuge der Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt vorgenommen werden.
  • Falls Sie den Reisepass bei der Anmeldung nicht vorlegen, kann die Änderung auch nachträglich erfolgen.
  • Bei Vertretung durch eine andere Person: Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und eines Ausweisdokuments der bevollmächtigten Person.

Bei Online-Wohnsitzanmeldung (sofern von Ihrer Kommune angeboten):

  • Ihre Kommune bietet die Möglichkeit, den Wohnorteintrag im Reisepass im Zuge der Online-Wohnsitzanmeldung zu aktualisieren.

Frist

Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.

Verfahrensablauf

Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:

  • Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder melden Sie sich digital um.
  • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnortänderung bei Ihrer zuständigen inländischen Meldebehörde im Reisepass vornehmen zu lassen.
  • Sie können die Anpassung Ihres Reisepasses gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung im Inland vornehmen lassen. Legen Sie dafür bei der Ummeldung Ihren gültigen Reisepass vor.
  • Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Wohnortaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf eine freie Stelle im Datenfeld 11 oder auf die Seite für amtliche Vermerke in Ihren Reisepass.
  • Bei der digitalen Ummeldung bekommen Sie den Wohnortaufkleber nach Hause gesandt, sofern Ihre Kommune den Dienst anbietet.

Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:

  • Sie können sich bei der für Ihren neuen ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung melden, zum Beispiel bei einer Botschaft oder einem Konsulat.
  • Es besteht keine Meldepflicht bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anfechtungsklage

Verpflichtungsklage

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben