Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Änderung mitteilen für den Rundfunkbeitrag
[Nr.99107008011000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Teilen Sie bitte alle Änderungen mit. Alles was Auswirkungen auf Ihre Beitragspflicht hat ist wichtig:

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise
  • neue Zweitwohnung.

Teaser

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
  • Es haben sich Änderungen ergeben.

Kosten

  • Beitrag: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Formulare

Verfahrensablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular mitteilen.

Hinweise (Besonderheiten)

Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie haben die Möglichkeit erneut einen Antrag zu stellen, falls die Daten falsch sein sollten. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Senatskanzlei Bremen

Onlinedienste

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben