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Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen
[Nr.99058032011000 ]

Teaser

Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Verfahrensablauf

Informieren Sie Ihre Handwerkskammer über eine Änderung eintragungsrelevanter persönlicher oder betriebsbezogener Daten. Änderungsmitteilungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb: 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
    • Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
  • Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)

Onlinedienste

Formulare

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
 

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben