Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen
[Nr.99058032011000 ]
Teaser
Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie Ihre Handwerkskammer über eine Änderung eintragungsrelevanter persönlicher oder betriebsbezogener Daten. Änderungsmitteilungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
- Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)
Onlinedienste
Formulare
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben