Änderungszertifizierung von Endgeräten für den Digitalfunk BOS beantragen
[Nr.99156002001000 ]
Teaser
Wenn Sie als Herstellerin oder Hersteller technische Änderungen an einem Endgerät vorgenommen haben, das bereits für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zertifiziert ist, muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erneut geprüft werden.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderungszertifizierung von Endgeräten online oder per Post beantragen.
- Sie übergeben der BDBOS zwei Einzelstücke des zu zertifizierenden Endgeräts.
- Dieser Schritt entfällt, wenn Ihr Endgerät Bestandteil einer Funkleitstelle ist.
Änderungszertifizierung von Endgeräten online beantragen:
-
Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto.
- Die BDBOS begutachtet Ihre Änderungen und nennt Ihnen den Prüfungsumfang.
- Sie beauftragen eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung des Endgeräts nach den von der BDBOS festgelegten Kriterien.
-
Sie senden den BOS-Prüfbericht
- über die Upload-Funktion des Online-Antrags oder
- per Post
an die BDBOS.
-
Die BDBOS sendet Ihnen
- das Zertifikat oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Änderungszertifizierung von Endgeräten auf dem Postweg beantragen:
- Laden Sie das Formular "Änderungszertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie an die Zertifizierungsstelle der BDBOS.
- Die BDBOS begutachtet Ihre Änderungen und nennt Ihnen den Prüfungsumfang.
- Sie beauftragen eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung des Endgeräts nach den von der BDBOS festgelegten Kriterien.
- Sie senden den BOS-Prüfbericht an die BDBOS.
-
Die BDBOS sendet Ihnen
- das Zertifikat oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15a Absatz 3 Satz 1 Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSG)
- § 3 Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSZertV)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben