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Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte Erbringung
[Nr.99111003148000 ]

Teaser

Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für die ärztliche, zahnärztliche oder unfallmedizinische Behandlung.

Verfahrensablauf

Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

Die Betroffenen müssen einen/e Durchgangsarzt/-ärztin aufsuchen. Diese sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben