Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte Erbringung
[Nr.99111003148000 ]
Teaser
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für die ärztliche, zahnärztliche oder unfallmedizinische Behandlung.
Verfahrensablauf
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
Die Betroffenen müssen einen/e Durchgangsarzt/-ärztin aufsuchen. Diese sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben