Öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens
[Nr.99066002095000 ]
Teaser
Durch die öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens werden die betroffenen Personenkreise informiert und der förmliche Nachweis der Zustellung wirkt.
Verfahrensablauf
Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder.
Die öffentliche Bekanntmachung wird nach § 9 Absatz 1 Satz 3 InsO mit dem Verstreichen von zwei weiteren Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet wirksam (Zustellungsfiktion).
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Das mit dem Insolvenzverfahren befasste Insolvenzgericht veranlasst die Veröffentlichung.
Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.
Das zuständige Gericht finden Sie hier .
Formulare
nicht angegeben